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Unternehmensgericht

Beschreibung Zuständigkeiten Zusammensetzung Verfahren Gesetzgebung Dokumentation
Das Unternehmensgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Streitsachen zwischen Unternehmen.

9 Unternehmensgerichte

Sitz der Unternehmensgerichte

Die Unternehmensgerichte sind pro Gerichtshofbereich eines Appellationshofes organisiert. 

In Belgien gibt es 9 Unternehmensgerichte: Antwerpen, flämischsprachiges Brüssel, französischsprachiges Brüssel, Löwen, Gent, Eupen, Lüttich, Hennegau und Wallonisch-Brabant.

Das Unternehmensgericht setzt sich aus einer oder mehreren Abteilungen zusammen.

Kammern und Zusammensetzung

Das Unternehmensgericht besteht aus einer oder mehreren Kammern, in der/denen ein Berufs- und zwei Unternehmensrichter tagen. Die Unternehmensrichter sind keine Berufsrichter, sondern Unternehmer, Geschäftsführer, Buchhalter, Betriebsrevisoren, usw. Sie unterstützen den Berufsrichter anhand ihrer Erfahrung im Geschäftswesen. 

Mehr Informationen über die Zusammensetzung des Unternehmensgerichts finden Sie unter „Richterschaft“.

Staatsanwaltschaft

Bei einer beschränkten Anzahl von Fällen interveniert die Staatsanwaltschaft. Sie wird durch den Prokurator des Königs, einem oder mehreren Ersten Staatsanwälten und einem oder mehreren Staatsanwälten vertreten.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter „Staatsanwaltschaft“.

Kanzlei

Mehr Informationen zum Greffier und zur Kanzlei finden Sie unter „Greffier“ und „Kanzlei“.

Zentrales Insolvenzregister

Am 1. April 2017 ist das Zentrale Insolvenzregister in Kraft getreten. Über dieses Register wird die digitale Behandlung der Insolvenzverfahren (Konkurse und gerichtliche Reorganisation) abgewickelt. 

Für mehr Informationen besuchen Sie www.regsol.be.

Nachstehend finden Sie Dokumentation über die Unternehmensgerichte:

Niederländisch  - hier klicken

Deutsch - hier klicken

Zuständigkeiten

Das Unternehmensgericht ist ein spezialisiertes Gericht, das in Streitsachen zwischen Unternehmen entscheidet, ungeachtet der Höhe der Forderung.

Hierunter finden Sie eine kurze Übersicht der Zuständigkeiten des Unternehmensgerichts.

Allgemeine Zuständigkeiten (Unternehmensgericht)

Das Unternehmensgericht ist zuständig für alle Streitfälle zwischen Unternehmen, ungeachtet der Höhe der Forderung. Die Klage einer Privatperson gegen ein Unternehmen kann ebenfalls vor das Unternehmensgericht eingeleitet werden.

Streitfälle zwischen Unternehmen

Das Unternehmensgericht befasst sich mit Streitfällen zwischen Unternehmen, d.h. natürlichen Personen, die eine selbstständige Berufstätigkeit ausüben (Kaufmänner, Freiberufler und Verwalter), juristischen Personen (Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen) und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, falls die Streitfälle nicht unter die spezifische Zuständigkeit anderer Gerichtsbarkeiten fallen. Was die natürlichen Personen betrifft, darf der Streitfall sich nicht auf Handlungen beziehen, die einem Unternehmen offensichtlich fremd sind.

Spezifische Zuständigkeiten (Unternehmensgericht)

Das Unternehmensgericht ist ebenfalls zuständig für eine gewisse Anzahl an spezifischen Streitfällen, ungeachtet der Höhe des Betrages.

Hierunter finden Sie einige Beispiele solcher Streitfällen:

  • Streitfälle bezüglich Gesellschaften, Vereinigungen oder Stiftungen
  • Streitfälle bezüglich des geistigen Eigentumsrechts
  • Streitfälle bezüglich Marktpraktiken
  • Streitfälle bezüglich Wechsel und Eigenwechsel
  • usw.

Ausschließliche Zuständigkeiten (Unternehmensgericht)

Bei Klagen und Streitfällen in direktem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren (Konkurse und gerichtliche Reorganisation) ist ausschließlich das Unternehmensgericht zuständig.

Administrative Zuständigkeiten (Unternehmensgericht)

Das Unternehmensgericht besitzt abgesehen von seiner gerichtlichen Zuständigkeit ebenfalls eine administrative Zuständigkeit.

Das Unternehmensgericht vereidigt u.a.:

  • Wäger, Eichaufnehmer oder Vermesser in den Bereichen See- und Binnenschifffahrt
  • die mit der Schifffahrtskontrolle beauftragten Bediensteten
  • die Betriebsrevisoren.

Die Kammern für Unternehmen in Schwierigkeiten ermitteln Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, um deren Fortbestand ihre Tätigkeiten zu gewährleisten und um die Interessen der Gläubiger zu schützen.

Unterlassungsklage

Der Präsident des Unternehmensgerichts ist ebenfalls zuständig, um gewisse Maßnahmen anzuordnen, u.a.:
  • die Unterlassung von Marktpraktiken
  • die Aufsicht über den Finanzsektor, die Reisevermittler, die Heiratsvermittlungsstellen, die Inkassobüros, usw.
  • Maßnahmen mit Bezug auf die Arbeitsweise von Gesellschaften
  • Maßnahmen mit Bezug auf den Fortbestand eines Unternehmens.

Präsident

Richterschaft
Der Präsident steht an der Spitze mehrerer Friedens- und Polizeigerichte, eines Arbeitsgerichts, eines Gerichts Erster Instanz, oder eines Unternehmensgerichts. Des Weiteren gibt es einen Präsidenten am Kassationshof, der in der Hierarchie unter dem Ersten Präsidenten des Kassationshofes steht, sowie einen Präsidenten am Assisenhof.

Der Präsident übt in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten eine leitende Funktion aus.

Die Gerichte Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgerichte sind hierarchisch strukturiert.

Das Gericht Erster Instanz setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • je nach Fall, kein, ein oder mehrere Abteilungspräsidenten
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter(n).


Das Unternehmensgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Abteilungspräsidenten (außer bei Gerichtsbarkeiten ohne Abteilungen)
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten (je nach gesetzlichem Stellenplan)
  • Richter (Berufsmagistraten)
  • Unternehmensrichter, die unter sich einen Präsidenten der Unternehmensrichter bestimmen (keine Berufsmagistraten).

Das Arbeitsgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • je nach Fall, kein, ein oder mehrere Abteilungspräsidenten
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter
  • mehrere Sozialrichter (keine Berufsmagistraten).

Der Präsident wird durch einen oder mehrere Abteilungspräsidenten beigestanden und ist mit der allgemeinen Leitung des Gerichts bezeichnet.

Der Abteilungspräsident nimmt unter der Autorität des Präsidenten die tägliche Leitung des Gerichts wahr und besitzt eine Reihe von spezifischen Zuständigkeiten.

Er kann bei der Leitung und Organisation durch einen oder mehreren Vizepräsidenten beigestanden werden.

N.B.: Im Gerichtsbezirk Eupen werden das Gericht Erster Instanz, das Unternehmensgericht, das Arbeitsgericht, die Friedensgerichte und das Polizeigericht durch den Präsidenten des Gerichts Erster Instanz geleitet.

Der Kassationshof setzt sich wie folgt zusammen:

  • der Erste Präsident
  • der Präsident
  • die Kammerpräsidenten
  • die Gerichtsräte.

Seit der gerichtlichen Reform von 2013 gibt es ebenfalls einen Präsidenten der Friedensrichter und Richter beim Polizeigericht. Er ist innerhalb eines Gerichtsbezirks für die Leitung, Koordinierung und Organisation der Friedens- und Polizeigerichte zuständig.

Die Friedens- und Polizeigerichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk
  • ein Vizepräsident, der selbst Richter beim Polizeigericht ist, falls der Friedensrichter Präsident ist, oder umgekehrt
  • die Friedensrichter und Richter beim Polizeigericht.

Abteilungs- oder Kammerpräsident

Richterschaft
Es gibt einen Abteilungspräsidenten beim Gericht Erster Instanz, Arbeits- und Unternehmensgericht. Beim Kassationshof handelt es sich um den Kammerpräsidenten.

Der Kammerpräsident am Kassationshof wird unter den Gerichtsräten am Kassationshof gewählt.

Der Kassationshof setzt sich wie folgt zusammen:

  • der Erste Präsident
  • der Präsident
  • die Kammerpräsidenten
  • die Gerichtsräte.

Ausführlichere Informationen über den Abteilungspräsidenten beim Gericht Erster Instanz, Arbeits- und Unternehmensgericht finden Sie unter „Präsident“.

Vizepräsident

Richterschaft
Der Vizepräsident ist ein Berufsmagistrat und gehört zu einem Gericht Erster Instanz, Arbeits- oder Unternehmensgericht. Des Weiteren gibt es einen Vizepräsidenten für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei der allgemeinen Leitung des Gerichts.

Die Gerichte Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgerichte sind hierarchisch strukturiert.

Das Gericht Erster Instanz setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter.


Das Unternehmensgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten 
  • ein oder mehrere Richter
  • ein oder mehrere Unternehmensrichter (keine Berufsmagistraten).

Das Arbeitsgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter
  • mehrere Sozialrichter (keine Berufsmagistraten).

Die Friedens- und Polizeigerichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk
  • ein Vizepräsident, der selbst Richter beim Polizeigericht ist, falls der Friedensrichter Präsident ist, oder umgekehrt
  • den Friedensrichtern und Richtern beim Polizeigericht.

Richter

Richterschaft
Der Richter ist mit der Lösung von Konflikten betraut.

Der Richter spricht Recht. Als „Richter“ wird im Allgemeinen ein Magistrat der richterlichen Gewalt bezeichnet. Der Richter ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein Urteil in den ihm vorgelegten Streitfällen zu verkünden. Dabei nimmt er Bezug auf:

  • die Gesetzgebung
  • die Rechtsprechung
  • die Rechtslehre
  • das Gewohnheitsrecht.

Die Richter tagen an verschiedenen Gerichten, wie z.B. am Gericht Erster Instanz, am Unternehmensgericht und am Arbeitsgericht.

Die Aufgaben der Richter unterscheiden sich je nach Gerichtsbarkeit.

Ein Richter beim Appellations-, Arbeitsgerichts- und Kassationshof wird offiziell als „Gerichtsrat“ bezeichnet.

Die Richter, die Urteile fällen, bilden die Richterschaft. Diese wird auch „sitzende Magistratur“ genannt, weil die Richter während des Prozesses sitzen.

Während des Gerichtsprozesses tagt der Richter alleine. Jedoch können in gewissen Angelegenheiten auch drei Magistrate tagen.

Am Unternehmens- und Arbeitsgericht tagen neben dem Richter zusätzlich zwei Nicht-Berufsmagistraten.

Stellvertretender Richter

Richterschaft
Ein stellvertretender Richter wird gebeten einzuspringen, um einen Richter im Falle einer Krankheit, Abwesenheit, usw. zu ersetzen.

Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um Rechtsanwälte, Notare oder Universitätsprofessoren.

Man wird stellvertretender Richter durch eine Ernennung.

Beim Friedens- und Polizeigericht spricht man von „stellvertretender Richter am Friedensgericht“ und „stellvertretender Richter am Polizeirichtergericht“.

Unternehmensrichter

Richterschaft
Der Unternehmensrichter ist kein Berufsmagistrat.

Der Unternehmensrichter ist in Belgien kein Berufsmagistrat. Er wird beim Unternehmensgericht durch Königlichen Erlass auf gemeinsamen Vorschlag der Minister der Justiz, der Wirtschaft und des Mittelstands ernannt.

Diese Richter sind nicht unbedingt Juristen. Sie kommen aus der Geschäftswelt, wo sie ihrer Tätigkeit auch weiterhin nachgehen.

Sie stehen den Berufsmagistraten bei, indem sie ihr praktisches Wissen aus der Wirtschaft einbringen. Eine erste Ernennung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Jahren. Anschließend kann ihr Mandat jedes Mal für 5 Jahre erneuert werden nach einer Stellungnahme des Präsidenten des Gerichts und des Generalprokurators. 

Die Hauptaufgaben des Unternehmensrichters sind:

  • An der Seite des Berufsmagistrats zu tagen

Konkursrichter

  • Bei einem Konkurs wird neben einem Konkursverwalter ebenfalls ein Unternehmensrichter als Konkursrichter bestellt, der den Konkurs beaufsichtigt. Er erteilt Ermächtigungen, kontrolliert die Rechnungen des Konkursverwalters und erstattet dem Gericht Bericht.

Handelsuntersuchung

  • Die Kammer für Unternehmen in Schwierigkeiten hat als Aufgabe, Unternehmen, die in Schwierigkeiten sind, auszumachen. Der Unternehmensrichter lädt den Unternehmer vor, um die Schwierigkeiten zu besprechen und einen Sanierungs- oder gerichtlichen Reorganisationsplan festzulegen.

Beauftragter Richter

  • Bei einer gerichtlichen Reorganisation wird der Schuldner zeitweise gegen die Gläubiger geschützt. Das Gesetz sieht vor, dass ein beauftragter Richter bestellt wird, der im Laufe der gerichtlichen Reorganisation mehrmals Bericht erstattet und dem Verfahren folgt.

Ein Antrag auf gerichtliche Reorganisation gewährleistet einen Schutz gegen die Gläubiger für maximal sechs Monate. Dieser Schutz kann bis zu 18 Monate verlängert werden. Dank des Zahlungsaufschubes muss das Unternehmen seine Gläubiger nicht mehr bezahlen. Letztere dürfen ihre Schulden nicht beitreiben, beispielsweise per Pfändung.

Außerdem darf der Konkurs des Unternehmens nicht ausgesprochen werden. Das Unternehmen ist also vorübergehend gegen seine Gläubiger geschützt. 

Prokurator des Königs

Staatsanwaltschaft
Der Prokurator des Königs leitet in jedem Gerichtsbezirk die Staatsanwaltschaft.

In jedem Gerichtsbezirk gibt es mindestens eine Staatsanwaltschaft. In Belgien gibt es insgesamt 14 Staatsanwaltschaften.

Der Prokurator des Königs, die Abteilungsprokuratoren, Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Bei Strafsachen ist der Prokurator des Königs mit der strafrechtlichen Untersuchung befasst.

Wenn die Angelegenheit für eine Behandlung zur Sache vor den Strafrichter gebracht wird, ist es die Staatsanwaltschaft, die die Anwendung des Strafrechts beantragt.

Nach der Verkündung der Strafe achtet die Staatsanwaltschaft darauf, dass diese Strafe auch vollstreckt wird.

Bei Zivilsachen gibt die Staatsanwaltschaft eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme über den Streitfall ab in den vom Gesetz bestimmten Fällen und jedes Mal, wenn die Angelegenheit die öffentliche Ordnung betrifft.

Nützliche Links

- Staatsanwaltschaft

Abteilungsprokurator

Staatsanwaltschaft
Der Abteilungsprokurator steht an der Spitze einer Abteilung einer Staatsanwaltschaft. Der Prokurator des Königs ist zuständig für den gesamten Gerichtsbezirk.

Der Prokurator des Königs eines Gerichtsbezirks leitet die Staatsanwaltschaft des gesamten Bezirks. Falls die Staatsanwaltschaft eine oder mehrere Abteilung(en) besitzt, kann er durch einen oder mehrere Abteilungsprokurator(en) unterstützt werden.

Nützliche Links

- Staatsanwaltschaft

Erster Staatsanwalt

Staatsanwaltschaft
Der Erste Staatsanwalt gehört zur Staatsanwaltschaft und übt seine Funktion unter der Leitung des Prokurators des Königs aus.

Der Prokurator des Königs, seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt

Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt gehört zur Staatsanwaltschaft und übt seine Funktion unter der Leitung des Prokurators des Königs aus.

Der Prokurator des Königs, seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Chefgreffier

Kanzlei
Der Chefgreffier leitet die Kanzlei und achtet darauf, dass dort alles ordnungsgemäß funktioniert.

Allgemein

Es gibt einen Chefgreffier pro Kanzlei und eine Kanzlei in jeder Gerichtsbarkeit.

Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird er von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.

Friedensgericht und Polizeigericht

In jedem Gerichtsbezirk gibt es beim Friedensgericht und Polizeigericht jeweils einen Chefgreffier. Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird dieser sowohl beim Friedensgericht als auch beim Polizeigericht von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.

Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gilt dies nicht, da es für den ganzen Gerichtsbezirk nur einen Chefgreffier beim Gericht Erster Instanz gibt, der gleichzeitig auch die Befugnisse des Chefgreffiers des Arbeitsgerichts, des Unternehmensgerichts, des Polizeigerichts und der Friedensgerichte ausübt.

Abteilungsgreffier

Kanzlei
Es gibt einen Abteilungsgreffier für jede Abteilung eines Gerichts (Gericht Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgericht).

Der Abteilungsgreffier leitet die Kanzlei der Abteilung.

Dienstleitender Greffier

Kanzlei
Der Chefgreffier wird von Dienstleitenden Greffiers und Greffiers unterstützt.

Unbeschadet der Aufgaben und der Unterstützung, welche die Greffiers ausüben, beteiligt sich der Dienstleitende Greffier, unter Aufsicht des Chefgreffiers, an der Leitung der Kanzlei.

Der Chefgreffier kann einen oder mehrere Dienstleitende(n) Greffier(s) bestimmen, die ihm bei der Leitung einer Abteilung beistehen.

Greffier

Kanzlei
Der Greffier steht dem Richter bei der Ausübung seiner gerichtlichen Funktion bei.

Der Greffier verrichtet die Aufgaben der Kanzlei und steht dem Richter bei all seinen Amtshandlungen bei.

Die Anwesenheitsregel erfährt nur eine Ausnahme, wenn der Greffier aufgrund der Dringlichkeit nicht anwesend sein kann.

Der Greffier hat folgende Aufgaben:

  • er gewährt die Zugänglichkeit der Kanzlei für die Öffentlichkeit
  • er führt die Buchhaltung der Kanzlei
  • er erstellt die Urkunden, mit denen er beauftragt ist, bewahrt die Urschriften, die Register und alle Urkunden des Gerichts, bei dem er angestellt ist, auf und stellt von diesen Schriftstücken Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus
  • er bewahrt die Dokumentation über Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtslehre für die Richter auf
  • er erstellt Tabellen, Statistiken und andere Unterlagen, mit denen er in Anwendung des Gesetzes oder der Erlasse beauftragt ist; er führt die Register und Verzeichnisse
  • er bewahrt die Wertpapiere, Unterlagen und Gegenstände auf, die aufgrund des Gesetzes bei der Kanzlei hinterlegt werden
  • er ergreift die geeigneten Maßnahmen, um alle Archive, deren Verwaltung ihm obliegt, ordnungsgemäß aufzubewahren, um sie zu ordnen und zu inventarisieren, ungeachtet ihrer Form, ihrer Struktur und ihres Inhalts.

Der Greffier steht ebenfalls dem Richter bei:

  • er bereitet die Aufgaben des Richters vor
  • er ist anwesend bei den Sitzungen
  • er führt Protokoll über den Verlauf der Gerichtsverfahren und die Entscheidungen
  • er beurkundet die verschiedenen Formalitäten, deren Ausführung festgestellt werden muss, und verleiht ihnen Echtheit
  • er arbeitet die Verfahrensakten aus und achtet, im Rahmen seiner Befugnisse, auf die Einhaltung der geltenden Regeln.

In jedem Gericht gibt es einen oder mehrere Greffier(s) (Friedensgericht, Polizeigericht, Gericht Erster Instanz, Unternehmensgericht, Arbeitsgericht, usw.).

 

Kanzlei

Kanzlei
In jedem Gericht gibt es eine Kanzlei. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, usw.).

Allgemein

Die Kanzlei setzt sich im Allgemeinen aus einem Chefgreffier, einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammen.

Der Greffier hat nicht nur administrative Aufgaben, wie beispielsweise dem Verlauf der Sitzungen zu folgen, Dokumente zu verfassen oder Abschriften auszustellen. Er ist darüber hinaus auch ein eigenständiger Mitarbeiter des Richters und offizieller Verwahrer von vielen Dokumenten. Er wirkt somit bei der reibungslosen Ausübung der täglichen Aktivitäten der Gerichtsbarkeit mit.

Die Aufgaben des Greffiers können je nach Art des Gerichts variieren. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, usw.).

In den Kanzleien arbeitet auch noch anderes Gerichtspersonal, wie Assistenten oder Mitarbeiter.

Friedensgericht

Jedes Friedensgericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und Personalmitglieder der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.

Der Chefgreffier wird von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Friedensgericht unterstützt.

Außerdem ernennt der Chefgreffier in jedem Friedensgericht einen leitenden Greffier, der ihm bei der täglichen Leitung der Kanzlei beisteht. In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).

Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gibt es nur eine Kanzlei für die beiden Friedensgerichte.

Polizeigericht

Jedes Polizeigericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.

Der Chefgreffier wird in den meisten Gerichtsbezirken von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Polizeigericht unterstützt, welchen er ebenfalls als Leiter einer Abteilung des Polizeigerichts bezeichnen kann.

In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).

Rechtsanwalt

Andere
Ein Rechtsanwalt leistet Beistand und tritt in juristischen Angelegenheiten meistens als Vertreter einer Partei auf.

Mehr Informationen über die Rolle des Rechtsanwalts finden Sie auf der Internetseite der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften: (AVOCATS.BE).

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Aufgaben eines Rechtsanwaltes und dessen Honorare sowie über die Art und Weise auf welche Sie einen Anwalt auswählen können.

In Belgien gibt es verschiedene Rechtsanwaltskammern:

  • die Rechtsanwaltskammer in jedem Gerichtsbezirk, außer in Brüssel, wo es eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Rechtsanwaltskammer gibt
  • die Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof
  • die Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.

Schließlich gibt es noch einen Föderalen Rat der Rechtsanwaltschaften.

Der Föderale Rat der Rechtsanwaltschaften setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf von der Kammer der französischsprachigen und deutsch­sprachigen Rechtsanwaltschaften und fünf von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften für einen einmal erneuerbaren Zeitraum von zwei Jahren beauftragt werden. Den Vorsitz des Rats führt der Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof.

Ein Rechtsanwalt muss mindestens zehn Jahre bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen sein und die von der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof organisierte Prüfung bestanden haben, um vom König als Rechtsanwalt beim Kassationshof ernannt werden zu können. Es gibt nur eine geringe Anzahl Rechtsanwälte beim Kassationshof.

Referent

Andere
Ein Referent ist ein Doktor, Lizentiat oder Master der Rechte, der dem Richter beisteht.

Referenten können beim Appellationshof, Arbeitsgerichtshof und bei den verschiedenen Gerichten bezeichnet werden. Sie helfen den Magistraten der Gerichte und Gerichtshöfe, sind jedoch selbst keine Magistraten.

Es gibt auch Referenten beim Kassationshof.  Sie stehen sowohl den Gerichtsräten als auch den Mitgliedern der Generalstaatsanwaltschaft bei. 

Sie bereiten die gerichtliche Arbeit der Magistraten vor und halten sich dabei an die ihnen gegebenen Anweisungen. Sie dürfen jedoch keine Kanzleiarbeit verrichten. 

Sie stehen unter der Aufsicht und Verantwortung des Korpschefs der Gerichtsbarkeit, bei der sie bezeichnet werden.

Zivilsache

Zivilsache

Das belgische Recht sieht unterschiedliche Art und Weisen vor, eine Sache vor Gericht zu bringen. In der gerichtlichen Fachsprache spricht man von „einreichen einer Klage vor Gericht“. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten.

Was ist eine Zivilsache?

Ein Zivilverfahren betrifft eine Streitsache, die sich nur auf Beziehungen zwischen Bürgern bezieht (z.B. zwischen Angestellter und Arbeitgeber, zwischen Eheleuten). Es stehen nur private Interessen auf dem Spiel, die sich nicht auf die Interessen der Gesellschaft auswirken.

Ablauf einer Zivilsache

Anfang des Verfahrens

Das belgische Recht sieht unterschiedliche Art und Weisen vor, eine Sache vor Gericht zu bringen.

Ladung

Die Ladung ist die geläufigste Art und Weise eine Sache vor Gericht zu bringen.

Die antragstellende Partei (Kläger) zieht einen Gerichtsvollzieher hinzu, der der Gegenpartei (Geladener) die Ladung übermittelt. Die Ladung entspricht einer offiziellen Vorladung, vor dem Gericht zu erscheinen.

Die Ladung muss gewisse Informationen enthalten, wie:

  • Tag, Monat, Jahr und Ort der Sitzung.
  • Name, Vorname und Wohnort des Klägers.
  • Name, Vorname und Wohnort des Geladenen.
  • Gegenstand und kurze Begründung der Klage.
  • der Richter, der mit der Klage befasst wird

Freiwilliges Erscheinen

Der Antrag auf Freiwilliges Erscheinen kann mittels einer gemeinsamen Antragsschrift eingereicht werden.

Die originale Antragsschrift muss von allen Parteien datiert und unterzeichnet werden. Sie kann entweder per Einschreiben an die Kanzlei geschickt oder direkt vor Ort in der Kanzlei hinterlegt werden.

Auf Anfrage mindestens einer der Parteien oder wenn der Richter dies für erforderlich erachtet, lädt der Greffier die Parteien per einfachen Brief zu einer Sitzung vor, die innerhalb von 15 Tagen nach der Hinterlegung der Antragsschrift festgesetzt wird.

Durch das freiwillige Erscheinen können die Parteien die Vorauszahlung oder die Rückzahlung der Ladungskosten vermeiden.

Kontradiktorische Antragsschrift

Wenn das Gesetz es vorsieht (z.B. Streitsachen zwischen Eheleuten, Mietstreitigkeiten), kann eine Angelegenheit mittels einer kontradiktorischen Antragsschrift vor Gericht gebracht werden. Diese muss entweder der Kanzlei zugeschickt oder bei der Kanzlei hinterlegt werden.

Die Antragsschrift muss in so vielen Exemplaren eingereicht werden wie Parteien im Rechtsstreit sind. 

Der Antrag muss gewisse Informationen enthalten, wie:

  • Tag, Monat und Jahr.
  • Name, Vorname, Wohnort und ggf. Nationalregisternummer oder Unternehmensnummer des Antragstellers.
  • Name, Vorname und Wohnort der vor zu ladenden Person.
  • Gegenstand und kurze Begründung des Antrags.
  • der Richter, der mit dem Antrag befasst wird
  • Unterschrift des Antragstellers oder seines Anwalts.

Der Greffier lädt die Parteien schriftlich vor, damit sie in der Sitzung erscheinen.

Einseitiger Antrag

Nur in einigen durch das Gesetz vorgesehenen außergewöhnlichen Fällen kann eine Sache durch einen einseitigen Antrag, der bei der Kanzlei hinterlegt wird, vor den Richter gebracht werden.

Die Gegenpartei wird nicht von der Sache in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht erst, wenn der Richter eine Entscheidung gefällt hat.

Diese Art und Weise eine Sache einzuleiten wird insbesondere dann verwendet, wenn keine spezifische Gegenpartei bekannt ist oder wenn es notwendig ist, dass die Gegenpartei nicht vom Verfahren in Kenntnis gesetzt wird. 

Wenn die Gegenpartei von der Gerichtsentscheidung in Kenntnis gesetzt wird, kann sie jedoch Einspruch gegen die Entscheidung erheben.

Einleitungssitzung

Die Einleitungssitzung ist die erste Sitzung des Verfahrens.

Bei der Einleitungssitzung kann es mehrere Abläufe geben.

Die vorgeladene Partei ist nicht anwesend oder keine Partei ist anwesend.

Wenn die vorgeladene Partei bei der Einleitungssitzung nicht anwesend ist, muss die klagende Partei eine Initiative ergreifen, z.B. ein Versäumnisurteil beantragen. Wenn kein Versäumnisurteil beantrag wird, wird die Sache vertagt und auf die „Warteliste“ verwiesen.

Beide Parteien sind anwesend

Die Parteien können persönlich erscheinen oder sich durch ihren Anwalt vertreten lassen. In gewissen Fällen können sich die Parteien auch durch eine andere Person vertreten lassen. 

Weiter unten finden Sie eine kurze Beschreibung des Ablaufs des Verfahrens, wenn beide Parteien anwesend sind. 
 

Instandsetzung

Auch hier sind zwei Abläufe möglich.

Verhältnismäßig einfache Sache

Eine verhältnismäßig einfache Sache kann unter Erfüllung gewisser Bedingungen gemäß dem Verfahren für eine „kurze Verhandlung“ behandelt werden und der Richter nimmt sich der Sache in der Einleitungssitzung an. Wenn jedoch zu viele Akten angesetzt sind, kann die Sache auf eine spätere Sitzung vertagt werden.

Komplexe Sache

Bei einer komplexen Sache erfolgt ein „Instandsetzungsverfahren“. Konkret vereinbaren die Parteien Fristen für das Einreichen ihrer Schriftsätze. Dieser Verfahrenskalender legt eine konkrete und endgültige Frist fest innerhalb welcher die Parteien ihre Argumente dem Gericht und der Gegenpartei schriftlich übermitteln müssen.

Anschließend legt der Richter das Datum der Sitzung fest, in der die Sache verhandelt werden kann.

Wenn die Parteien keine Vereinbarung erzielen können, legt der Richter sechs Wochen nach der Einleitungssitzung den Verfahrenskalender fest (zusammen mit dem Datum der Verhandlungssitzung).
 

Plädoyers

Nach der Instandsetzung der Sache, legt der Richter das Datum der Verhandlungssitzung fest.

In dieser öffentlichen Sitzung haben die Parteien die Möglichkeit, ihren Anwalt plädieren zu lassen oder selbst ihre Argumente vorzubringen.

Nach den Plädoyers verkündet der Richter die Schließung der Verhandlung und stellt die Sache zur Beratung, d.h. der Richter nimmt die Akte mit allen Schriftsätzen und Beweisstücken in Besitz, um sein Urteil fällen zu können.

Grundsätzlich erfolgt die gerichtliche Entscheidung einen Monat später. Dieser Zeitraum kann jedoch länger oder kürzer ausfallen, je nachdem wie komplex die Sache ist.

Verkündung

Der Begriff „Urteil“ wird für mehrere Arten von gerichtlichen Entscheidungen verwendet.

Der Begriff „Urteil“ bezieht sich auf eine Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, Unternehmensgericht).

Der Begriff „Entscheid“ bezieht sich auf eine Entscheidung eines Berufungsgerichts (Appellationshof, Arbeitsgerichtshof) oder des Kassationshofs. Dieser Begriff wird jedoch unter anderem auch durch den Staatsrat und andere Instanzen verwendet.

Der Begriff „Beschluss“ wird für Verkündungen in Eilverfahren oder bei einseitigen Anträgen verwendet.

Die Verkündung

Die Verkündung kann auf unterschiedliche Art und Weisen geschehen. Hier zwei Beispiele:

1. der Richter fällt unverzüglich ein endgültiges Urteil in der ganzen Sache. 

2. der Richter fällt ein Zwischenurteil, wenn er der Meinung ist, nicht über alle notwendigen Informationen zu verfügen.  Er kann beispielsweise einen Sachverständigen bestellen, zusätzliche Belege fordern, usw.

Das Urteil muss mit Gründen versehen sein und durch alle Richter, die es erlassen haben, unterzeichnet werden.

Das Urteil gibt ebenfalls an, welche Person/Partei die Verfahrenskosten tragen muss.

23 MAART 2019. — Wet tot invoering van het Wetboek van vennootschappen en verenigingen en houdende diverse bepalingen.

29 APRIL 2019. — Koninklijk besluit tot uitvoering van het Wetboek van vennootschappen en verenigingen.

6 JUNI 2019. — Wet tot wijziging van de wet van 23 maart 2019 tot invoering van het Wetboek van vennootschappen en verenigingen en houdende diverse bepalingen.

3 JULI 2019. — Koninklijk besluit tot vaststelling van de datum van inwerkingtreding van de artikelen 3:1, § 3, 5°, 3:4, eerste lid, 4°, 3:8, § 1, tweede lid, 2°, 3:21, 4°, 3:72, 3°, 3:76, 3°, 6:1, § 3, 8:2, 8:3 en 8:6 van het Wetboek van vennootschappen en verenigingen en de artikelen 31, eerste lid, en 42, § 2 van de wet van 23 maart 2019 tot invoering van het Wetboek van vennootschappen en verenigingen en houdende diverse bepalingen 

26 april 2018 - Koninklijk besluit houdende vaststelling van de regels en barema's tot bepaling van de kosten en het ereloon van de insolventiefunctionarissen. 

 

 

 

Links

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