Das Unternehmensgericht ist zuständig für alle Streitfälle zwischen Unternehmen, ungeachtet der Höhe der Forderung. Die Klage einer Privatperson gegen ein Unternehmen kann ebenfalls vor das Unternehmensgericht eingeleitet werden.

Streitfälle zwischen Unternehmen

Das Unternehmensgericht befasst sich mit Streitfällen zwischen Unternehmen, d.h. natürlichen Personen, die eine selbstständige Berufstätigkeit ausüben (Kaufmänner, Freiberufler und Verwalter), juristischen Personen (Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen) und Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, falls die Streitfälle nicht unter die spezifische Zuständigkeit anderer Gerichtsbarkeiten fallen. Was die natürlichen Personen betrifft, darf der Streitfall sich nicht auf Handlungen beziehen, die einem Unternehmen offensichtlich fremd sind.

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