Das Unternehmensgericht ist ebenfalls zuständig für eine gewisse Anzahl an spezifischen Streitfällen, ungeachtet der Höhe des Betrages.
Hierunter finden Sie einige Beispiele solcher Streitfällen:
- Streitfälle bezüglich Gesellschaften, Vereinigungen oder Stiftungen
- Streitfälle bezüglich des geistigen Eigentumsrechts
- Streitfälle bezüglich Marktpraktiken
- Streitfälle bezüglich Wechsel und Eigenwechsel
- usw.