Diese Seite erklärt Ihnen verständlich, was die Betreuung des Vermögens und der Person konkret bedeutet und soll Ihnen zugleich Sicherheit geben. Kurze Videos und übersichtliche Broschüren erklären Ihnen, was diese Maßnahme beinhaltet und was sie, sowohl für die zu schützende Person als auch für Sie selbst, verändert oder eben nicht verändert. Die Informationen sind bewusst kompakt gehalten und geben Ihnen einen ersten Überblick: Warum gibt es eine Schutzmaßnahme? Wie funktioniert sie? Welche Folgen hat sie? 

Unser Ziel: Ihnen zu helfen, mehr Klarheit zu gewinnen!

Wir erklären es Ihnen im Video

Die Maßnahme

In nur wenigen Minuten erfahren Sie, wer von einer Betreuungsmaßnahme betroffen sein kann, wie lange sie dauert, unter welchen Umständen sie angeordnet wird und was sie konkret im Alltag der betroffenen Person bedeutet. Wie und wann stellt man einen solchen Antrag? Im Video erklären wir Ihnen das Schritt für Schritt.

Haben Sie schon vom Bevollmächtigungsvertrag gehört? Ist das vielleicht die bessere Lösung? Vielleicht. In diesem Video erfahren Sie, warum und unter welchen Voraussetzungen.

Der Antrag

Wenn Sie überlegen, diesen Schritt zu gehen, stellen sich viele Fragen: Wie reiche ich den Antrag ein? An wen muss ich mich wenden? Welche Schritte sind erforderlich? Welche Unterlagen oder Informationen werden benötigt? Welche Kosten entstehen? Und was passiert danach? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Video.

Die Beteiligten und ihre Aufgaben (Teil 1)

Wer kann als Betreuer des Vermögens und/oder der Person eingesetzt werden? Was ist eine Vertrauensperson? In diesem Video erfahren Sie, welche Aufgaben ein Betreuer hat und was es bedeutet, die geschützte Person zu „vertreten“. Außerdem werden die damit verbundenen Pflichten erläutert, insbesondere die Berichte, die dem Friedensrichter vorzulegen sind.

Die Beteiligten und ihre Aufgaben (Teil 2)

Wer kann als Betreuer des Vermögens und/oder der Person eingesetzt werden? Was ist eine Vertrauensperson? In diesem Video werden die Aufgaben eines Betreuers vertieft und anhand konkreter Situationen veranschaulicht. Sie erfahren außerdem, was es bedeutet, die geschützte Person zu vertreten, und welche Pflichten damit verbunden sind, insbesondere im Hinblick auf die Berichte an den Friedensrichter.

Konkrete Punkte

Wie viel kostet eine solche Maßnahme? Ist die Akte beim Gericht vertraulich? An wen kann ich mich bei Fragen wenden? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Video.

Vielleicht fragen Sie sich:

Jede Person, die dies für notwendig hält, kann eine Betreuungsmaßnahme beantragen: die betroffene Person selbst, ein Familienmitglied, eine Person aus dem Umfeld, ein Arzt oder auch eine Einrichtung wie ein ÖSHZ. In bestimmten Fällen können auch die Staatsanwaltschaft oder der Friedensrichter selbst tätig werden. Der Friedensrichter kann eine Betreuungsmaßnahme beispielsweise im Rahmen einer Internierungsmaßnahme oder einer Unterbringung zur Beobachtung anordnen. Dies bleibt jedoch eine Ausnahme.

Der Friedensrichter entscheidet von Fall zu Fall. Er hört die betroffene Person und ihr Umfeld an, um festzustellen, was sie noch selbst erledigen kann. Zum Beispiel: Kann sie noch wählen? Kann sie ihr Bankkonto noch selbst verwalten? Anschließend legt der Friedensrichter fest, für welche Handlungen eine Einschränkung gilt. In diesen Bereichen kann der Betreuer dann anstelle der geschützten Person handeln.

Die Betreuung ist grundsätzlich zeitlich befristet. Sie hängt von der Entwicklung des Gesundheitszustands der betroffenen Person ab. Um die Maßnahme zu beenden, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Eine ärztliche Bescheinigung muss bestätigen, dass die Person wieder selbstständig handeln kann.

Ein professioneller Betreuer oder ein Betreuer aus der Familie, für das Vermögen und/oder für die Person, hat Anspruch auf eine Entschädigung für seine Leistungen und für die Ausgaben, die zur Erfüllung seines Auftrags entstehen. Es gibt eine Ausnahme: Eltern, die das Vermögen ihrer Kinder verwalten, haben nur Anspruch auf eine begrenzte Erstattung der Ausgaben.

Sie sind niemals allein. Bei Fragen oder Schwierigkeiten bestehen mehrere Lösungen. Handelt es sich um eine geringfügige Frage, kann Ihnen die Kanzlei oft eine erste Auskunft erteilen oder Sie entsprechend weiterverweisen. Bitte beachten Sie, dass weder die Mitarbeitenden der Kanzlei noch der Friedensrichter Ihnen rechtliche Beratung geben dürfen. Wenn man Sie an einen Anwalt oder eine Organisation verweist, liegt das nicht daran, dass man Ihnen nicht helfen möchte, sondern daran, dass eine diesbezügliche Auskunft vonseiten der Kanzlei oder des Friedensrichters gesetzlich nicht erlaubt ist.

Broschüren

(1) Seit der Veröffentlichung der Broschüre wurde das Gesetz geändert. Ein Betreuer aus der Familie, für das Vermögen und/oder für die Person hat nun ebenfalls die Möglichkeit, eine Entschädigung für seine Leistungen sowie für die Ausgaben, die zur Erfüllung seines Auftrags entstehen, zu beantragen. Eine Ausnahme besteht jedoch weiterhin: Eltern, die das Vermögen ihres Kindes verwalten, haben nur Anspruch auf eine begrenzte Erstattung der Ausgaben.

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Beschreibung

Das Friedensgericht ist ausschließlich für Zivilsachen zuständig.

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