Das Friedensgericht ist ausschließlich für Zivilsachen zuständig. Sie können sich deshalb bei Strafsachen, finanziellen Angelegenheiten sowie bei sozialrechtlichen Problemen nicht an einen Friedensrichter wenden. Der Friedensrichter ist der Richter, der dem Bürger am nächsten steht.
Das Arbeitsgericht ist ein spezialisiertes Gericht. Es ist zuständig für Arbeits- und Sozialsicherheitsrechtssachen. Außerdem ist das Arbeitsgericht für Sachen zuständig, die ihm durch spezielle Gesetze übertragen werden.