Generalprokurator
Es gibt einen Generalprokurator beim Kassations-, beim Appellations- und beim Arbeitsgerichtshof.
Der Generalprokurator ist der höchste Magistrat bei der Staatsanwaltschaft (der Dienst wird Generalstaatsanwaltschaft genannt).
Bei der Generalstaatsanwaltschaft am Kassationshof wird er beigestanden durch Generalanwälte, bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof durch Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft und beim Generalauditorat am Arbeitsgerichtshof durch Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.
Die Bezeichnung „Generalprokurator“ wird also für verschiedene Funktionen verwendet:
- Leiter der Generalstaatsanwaltschaft beim Kassationshof
- Leiter der Generalstaatsanwaltschaft beim Appellations- und Arbeitsgerichtshof. Der Generalprokurator ist dieselbe Person beim Appellations- und beim Arbeitsgerichtshof.
Beim Assisenhof wird das Amt der Staatsanwaltschaft durch den Generalprokurator des Appellationshofes oder durch den Ersten Generalanwalt, einen Generalanwalt oder einen Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft am Appellationshof ausgeübt.
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Erster Generalanwalt
Der Generalprokurator leitet die Generalstaatsanwaltschaft und das Generalauditorat.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Beim Generalauditorat wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.
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Generalanwalt
Bei der Generalstaatsanwaltschaft wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte bei der Generalstaatsanwaltschaft.
Beim Generalauditorat wird der Generalprokurator beigestanden durch einen Ersten Generalanwalt, Generalanwälte und Staatsanwälte beim Generalauditorat.
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Staatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft
Le substitut du procureur général est un magistrat du ministère public auprès de la cour d’appel.
Staatsanwalt beim Generalauditorat
Die Staatsanwaltschaft beim Arbeitsgerichtshof wird Generalauditorat genannt.
Das Generalauditorat setzt sich zusammen aus:
- einem Generalprokurator (auch Generalprokurator beim Appellationshof)
- einem Ersten Generalanwalt
- mehreren Staatsanwälten beim Generalauditorat.
Prokurator des Königs
In jedem Gerichtsbezirk gibt es mindestens eine Staatsanwaltschaft. In Belgien gibt es insgesamt 14 Staatsanwaltschaften.
Der Prokurator des Königs, die Abteilungsprokuratoren, Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.
Bei Strafsachen ist der Prokurator des Königs mit der strafrechtlichen Untersuchung befasst.
Wenn die Angelegenheit für eine Behandlung zur Sache vor den Strafrichter gebracht wird, ist es die Staatsanwaltschaft, die die Anwendung des Strafrechts beantragt.
Nach der Verkündung der Strafe achtet die Staatsanwaltschaft darauf, dass diese Strafe auch vollstreckt wird.
Bei Zivilsachen gibt die Staatsanwaltschaft eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme über den Streitfall ab in den vom Gesetz bestimmten Fällen und jedes Mal, wenn die Angelegenheit die öffentliche Ordnung betrifft.
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Abteilungsprokurator
Der Prokurator des Königs eines Gerichtsbezirks leitet die Staatsanwaltschaft des gesamten Bezirks. Falls die Staatsanwaltschaft eine oder mehrere Abteilung(en) besitzt, kann er durch einen oder mehrere Abteilungsprokurator(en) unterstützt werden.
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Erster Staatsanwalt
Staatsanwalt
Der Prokurator des Königs, seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.
Arbeitsauditor
Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus. Je nach Fall ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt in den Streitfällen eine Stellungnahme ab. Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Sozialstrafgesetz, tritt das Arbeitsauditorat beim Korrektionalgericht als Verfolgungsbehörde gegen den Zuwiderhandelnden auf.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.
In jedem Gerichtshofbereich besteht mindestens ein Auditorat.
Im Gerichtsbezirk Eupen ist der Prokurator des Königs gleichzeitig Arbeitsauditor.
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Abteilungsauditor
In Belgien gibt es insgesamt 9 Arbeitsauditorate.
An der Spitze jedes Arbeitsauditorats steht ein Arbeitsauditor. Diesem stehen ein oder mehrere Abteilungsauditoren bei, falls ein Auditorat aus einer oder mehreren Abteilung besteht.
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Erster Staatsanwalt des Arbeitsauditors
Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus.
Je nach Fall, ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt eine Stellungnahme über die Streitfälle ab.
Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.
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Staatsanwalt des Arbeitsauditors
Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus.
Je nach Fall, ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt eine Stellungnahme über die Streitfälle ab.
Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.
Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.