Der Erste Staatsanwalt des Arbeitsauditors gehört zum Arbeitsauditorat und untersteht dem Arbeitsauditor.

Das Arbeitsgericht hat seine eigene „Staatsanwaltschaft“: das Arbeitsauditorat.
Das Arbeitsauditorat führt bei allen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallen, den Auftrag der Staatsanwaltschaft aus. 

Je nach Fall, ist das Auditorat in diesen Angelegenheiten entweder verpflichtet oder nicht verpflichtet zu handeln und gibt eine Stellungnahme über die Streitfälle ab. 

Im Allgemeinen greift das Auditorat ein, wenn es um die Rechte des Bürgers im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit und der Sozialhilfe geht.

Das Arbeitsauditorat wird vom Arbeitsauditor, beigestanden durch seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte, geleitet.

Categorie
Staatsanwaltschaft
Sitz in