Ab dem 1. Mai 2017 ergänzen die Beiträge die Finanzierung des Haushaltsfonds für weiterführenden juristischen Beistand.
Was ist das Ziel des Haushaltsfonds für weiterführenden juristischen Beistand?
Mit den Einnahmen aus dem Haushaltsfonds will die Justiz die Finanzierung des weiterführenden juristischen Beistands (bekannt als „Pro-Deo“-Dienste eines Anwalts) ergänzen. So bleibt die Justiz für weniger vermögende Rechtssuchende zugänglich, und die Anwälte haben die Garantie einer angemessenen Entschädigung für die erbrachten Leistungen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Der obligatorische Basisbeitrag zum Haushaltsfonds beträgt 26 Euro (Indexierung 2025).
Ein Entscheid des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Februar 2020 ändert das Gesetz vom 19. März 2017 und sieht vor, dass der Pflichtbeitrag zum Haushaltsfonds pro verfahrenseinleitenden Akt und nicht pro Kläger zu zahlen ist.
Der Entscheid hat Konsequenzen in allen Zivilsachen. Es gibt keine Auswirkungen auf Strafsachen.
Für wen ist der Beitrag obligatorisch?
- In Zivilsachen muss der Kläger den Betrag zahlen. Das Gericht entscheidet, welche Partei die endgültige Beitragslast trägt.
- In Strafsachen muss jeder Verurteilte den Beitrag zahlen. Die Zivilpartei muss den Beitrag zahlen, wenn sie die Initiative für das Verfahren ergriffen hat, aber am Ende die Sache verliert.
In welchen Fällen ist der Beitrag nicht obligatorisch?
In Zivilsachen gibt es mehrere Ausnahmen. Der Beitrag gilt nicht:
- wenn der Kläger weiterführenden juristischen Beistand oder juristischen Beistand in Zivilsachen erhält;
- in den Fällen, in denen der Antrag von oder gegen die Sozialversicherung gestellt wird;
- im Falle von Beitreibungen auf der Grundlage spezifischer Rechtsvorschriften über das Berufsleben (einige Artikel des Gesetzes über Arbeitsunfälle und des Gesetzes über die Vorbeugung von Berufskrankheiten);
- wenn ein Verfahren zur kollektiven Schuldenregelung eingeleitet wird;
- in Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft die Initiative ergreift, beispielsweise in Fällen, in denen es um den Schutz schutzbedürftiger Personen geht.
In Strafsachen muss jeder Verurteilte die Beiträge zahlen.
Wann wird dieser Betrag bezahlt?
- In Zivilsachen zahlt der Kläger die Kosten, wenn die Sache in die Liste eingetragen ist. Genauer gesagt, wenn der Fall ein offizielles Startdatum erhält. Der Kläger kann den Betrag von der Gegenpartei zurückfordern, wenn er den Prozess gewinnt, es sei denn, die Gegenpartei hat Anspruch auf weiterführenden juristischen Beistand oder Gerichtskostenhilfe;
- In Strafsachen zieht der FÖD Finanzen den Betrag von Personen ein, die auf der Grundlage der vom FÖD Justiz am Ende des Verfahrens übermittelten Informationen für schuldig befunden wurden.
Weitere Informationen
- Königlicher Erlass über die Ausführung des Gesetzes vom 19. März 2017 zur Gründung eines Haushaltsfonds für weiterführenden juristischen Beistand.
- Gesetz zur Gründung eines Haushaltsfonds für weiterführenden juristischen Beistand (19.03.2017).
- Die Reform des juristischen Beistands - Neuigkeiten vom 31.08.2016.