Der Vizepräsident ist ein Berufsmagistrat und gehört zu einem Gericht Erster Instanz, Arbeits- oder Unternehmensgericht.

Des Weiteren gibt es einen Vizepräsidenten für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk. Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei der allgemeinen Leitung des Gerichts.

Die Gerichte Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgerichte sind hierarchisch strukturiert.

Das Gericht Erster Instanz setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter.

Das Unternehmensgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten 
  • ein oder mehrere Richter
  • ein oder mehrere Unternehmensrichter (keine Berufsmagistraten).

Das Arbeitsgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter
  • mehrere Sozialrichter (keine Berufsmagistraten).

Die Friedens- und Polizeigerichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk
  • ein Vizepräsident, der selbst Richter beim Polizeigericht ist, falls der Friedensrichter Präsident ist, oder umgekehrt
  • den Friedensrichtern und Richtern beim Polizeigericht.