Sie haben einen Anwalt

Vergewissern Sie sich, dass er nicht bereits im Besitz des Urteils oder des Entscheids ist. Falls nicht, beantragen Sie es gegebenenfalls über ihn.

Sie haben keinen Anwalt

Für die Einsichtnahme in ein Urteil oder einen Entscheid wenden Sie sich an die Kanzlei des Gerichts oder des Gerichtshofes, das das Urteil oder den Entscheid verkündet hat.

Für die Anfrage einer Abschrift eines Urteils oder eines Entscheids ist es besser, sich an die Kanzlei des betreffenden Gerichts oder Gerichtshofes zu wenden.

Sie müssen die angefragte Abschrift bezahlen.