Der Assisenhof wird von einem Geschworenenkollegium beigestanden, das sich aus 12 Bürgern zusammensetzt, die durch Auslosung bestimmt werden.

Um auf der Geschworenenliste aufgeführt zu werden, muss man gewisse Bedingungen erfüllen, so:

  • im Wählerregister der gesetzgebenden Kammern eingeschrieben sein
  • bürgerliche und politische Rechte besitzen
  • zum Zeitpunkt der Erstellung der Gemeindelisten das 28. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 65 Jahre sein
  • lesen und schreiben können
  • zu keiner Gefängnisstrafe von mehr als vier Monaten, zu keiner Strafe unter elektronischer Überwachung von mehr als vier Monaten, zu keiner Arbeitsstrafe von mehr als 60 Stunden oder zu keiner autonomen Bewährungsstrafe von einem Jahr oder länger verurteilt worden sein.

Die allgemeine Geschworenenliste wird alle vier Jahre aus den Gemeinde- und Provinziallisten erstellt.

Durch Auslosung einer Anzahl Namen (mindestens 60) von der allgemeinen Geschworenenliste wird pro Angelegenheit eine spezifische Geschworenenliste erstellt.

Für mehr Informationen und Erklärungen über den Assisenhof beziehungsweise das Geschworenenkollegium, klicken Sie hier.

 

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