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Polizeigericht

Beschreibung Zuständigkeiten Zusammensetzung Verfahren Gesetzgebung Dokumentation
Das Polizeigericht ist hauptsächlich für die Beurteilung von Übertretungen und Verstößen im Straßenverkehr zuständig.

15 Polizeigerichte

Sitz der Polizeigerichte

Man darf das Polizeigericht nicht mit der Polizei verwechseln. Dies sind zwei unterschiedliche Dienste.

Vorher war der Polizeirichter auf Ebene eines Kantons zuständig. Seit der Gerichtsreform vom 1. Dezember 2013 arbeitet das Polizeigericht auf der Ebene des Gerichtsbezirks. 

In Belgien gibt es 15 Polizeigerichte so in: Antwerpen, Limburg, französischsprachiges Brüssel, niederländischsprachiges Brüssel, Vilvoorde, Halle, Löwen, Ostflandern, Westflandern, Lüttich, Eupen, Namur, Hennegau, Luxemburg und Wallonisch-Brabant.

Das Polizeigericht setzt sich mindestens aus einer Abteilung zusammen.

Kammern und Zusammensetzung

Der Richter am Polizeigericht tagt alleine, ihm steht ein Greffier bei.

Mehr Informationen über die Zusammensetzung des Polizeigerichts finden Sie unter „Richterschaft“.

Staatsanwaltschaft

Beim Polizeigericht ist die Staatsanwaltschaft in Strafsachen anwesend. Sie wird durch den Prokurator des Königs, seine Ersten Staatsanwälte und seine Staatsanwälte vertreten. Mehr Informationen finden Sie unter „Staatsanwaltschaft“.

Kanzlei

Mehr Informationen zum Greffier und zur Kanzlei finden Sie unter « Greffier ».

Zuständigkeiten

Das Polizeigericht befasst sich nicht nur mit Übertretungen, sondern auch mit Vergehen, für die das Polizeigericht laut Gesetz zuständig ist.

Der Polizeirichter ist ebenfalls für einige Zivilsachen zuständig.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeiten des Polizeigerichts. 

Das Gesetz bestimmt die örtliche Zuständigkeit des Polizeigerichts.

 

Übertretungen

Die Übertretung ist eine Straftatkategorie. Man unterscheidet drei Kategorien von Straftaten: Verbrechen, Vergehen und Übertretungen. Das Polizeigericht ist allgemein zuständig für Übertretungen.

Das Polizeigericht ist zuständig für die leichtesten Straftaten und zwar die Übertretungen. Dies sind Straftaten, die laut Strafgesetzbuch mit einer Gefängnisstrafe von höchstens 7 Tagen geahndet werden können.

Das Strafgesetzbuch listet eine gewisse Anzahl von Übertretungen auf:

  • nächtliche Ruhestörung
  • vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von fremdem Mobiliareigentum
  • vorsätzliche Zerstörung von städtischen/ländlichen Einfriedungen
  • Tätlichkeiten oder leichte Gewalttätigkeiten, ohne Verletzungen oder Schläge

Verkehrsverstöße

Das Polizeigericht ist zuständig für alle Verkehrsverstöße sowie für andere Straftaten, wie Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, usw.

 

 

Forderungen auf Wiedergutmachung eines Schadens

Nur wenn der Schaden auf einen Verkehrs- oder Eisenbahnunfall zurückzuführen ist, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Das Polizeigericht ist zuständig für alle Schadenersatzforderungen, die aus einem Verkehrs- oder Eisenbahnunfall resultieren. Dies gehört zu der ausschließlichen Zuständigkeit des Polizeigerichts.

Durch verschiedene Sondergesetze vorgesehene Straftaten

Der Polizeirichter ist zuständig für gewisse durch Sondergesetze vorgesehene Straftaten.

Es handelt sich um Straftaten, vorgesehen:

  • im Feldgesetzbuch
  • im Forstgesetzbuch
  • im Erlassgesetz zur Unterdrückung der Trunkenheit
  • in den Gesetzen zur Flussfischerei
  • in Gesetzen über das Eisenbahnwesen
  • usw.

Beschwerde gegen eine Verwaltungssanktion

Das Polizeigericht ist zuständig für alle Beschwerden gegen Verwaltungssanktionen und Geldbußen, die in den Gemeindeverordnungen vorgesehen sind.

Die kommunalen Verwaltungssanktionen werden auch KVS genannt.

Berufung gegen eine verkündete Entscheidung gemäß Fußballgesetz

Das Polizeigericht ist zuständig für Berufungen gegen eine Verwaltungssanktion gemäß Fußballgesetz, z.B. eine Verwaltungsgeldbuße oder ein Stadionverbot.

Das Polizeigericht ist zuständig, um über eine gegen eine Verwaltungsstrafe gemäß Fußballgesetz eingereichte Berufung zu urteilen. Die Strafe kann sowohl eine Verwaltungsgeldbuße als auch ein Stationverbot sein.

Richter beim Polizeigericht

Richterschaft
Der Richter am Polizeigericht tagt alleine und befasst sich hauptsächlich mit Verkehrsverstößen und Verkehrsunfällen.

Er hält seine Sitzungen am Polizeigericht ab. Während der Sitzung steht ihm ein Greffier bei.

Der Polizeirichter ist ein Berufsmagistrat.

Wenn es sich um eine Strafsache handelt, ist während der Sitzung die Staatsanwaltschaft anwesend. Sie fordert das Strafmaß.

Für mehr Informationen über die Staatsanwaltschaft, klicken Sie hier

Stellvertretender Richter

Richterschaft
Ein stellvertretender Richter wird gebeten einzuspringen, um einen Richter im Falle einer Krankheit, Abwesenheit, usw. zu ersetzen.

Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um Rechtsanwälte, Notare oder Universitätsprofessoren.

Man wird stellvertretender Richter durch eine Ernennung.

Beim Friedens- und Polizeigericht spricht man von „stellvertretender Richter am Friedensgericht“ und „stellvertretender Richter am Polizeirichtergericht“.

Prokurator des Königs

Staatsanwaltschaft
Der Prokurator des Königs leitet in jedem Gerichtsbezirk die Staatsanwaltschaft.

In jedem Gerichtsbezirk gibt es mindestens eine Staatsanwaltschaft. In Belgien gibt es insgesamt 14 Staatsanwaltschaften.

Der Prokurator des Königs, die Abteilungsprokuratoren, Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Bei Strafsachen ist der Prokurator des Königs mit der strafrechtlichen Untersuchung befasst.

Wenn die Angelegenheit für eine Behandlung zur Sache vor den Strafrichter gebracht wird, ist es die Staatsanwaltschaft, die die Anwendung des Strafrechts beantragt.

Nach der Verkündung der Strafe achtet die Staatsanwaltschaft darauf, dass diese Strafe auch vollstreckt wird.

Bei Zivilsachen gibt die Staatsanwaltschaft eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme über den Streitfall ab in den vom Gesetz bestimmten Fällen und jedes Mal, wenn die Angelegenheit die öffentliche Ordnung betrifft.

Nützliche Links

- Staatsanwaltschaft

Abteilungsprokurator

Staatsanwaltschaft
Der Abteilungsprokurator steht an der Spitze einer Abteilung einer Staatsanwaltschaft. Der Prokurator des Königs ist zuständig für den gesamten Gerichtsbezirk.

Der Prokurator des Königs eines Gerichtsbezirks leitet die Staatsanwaltschaft des gesamten Bezirks. Falls die Staatsanwaltschaft eine oder mehrere Abteilung(en) besitzt, kann er durch einen oder mehrere Abteilungsprokurator(en) unterstützt werden.

Nützliche Links

- Staatsanwaltschaft

Erster Staatsanwalt

Staatsanwaltschaft
Der Erste Staatsanwalt gehört zur Staatsanwaltschaft und übt seine Funktion unter der Leitung des Prokurators des Königs aus.

Der Prokurator des Königs, seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Staatsanwalt

Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwalt gehört zur Staatsanwaltschaft und übt seine Funktion unter der Leitung des Prokurators des Königs aus.

Der Prokurator des Königs, seine Ersten Staatsanwälte und Staatsanwälte treten vor dem Gericht Erster Instanz, Polizeigericht und Unternehmensgericht auf. Gemeinsam bilden Sie die Staatsanwaltschaft.

Chefgreffier

Kanzlei
Der Chefgreffier leitet die Kanzlei und achtet darauf, dass dort alles ordnungsgemäß funktioniert.

Allgemein

Es gibt einen Chefgreffier pro Kanzlei und eine Kanzlei in jeder Gerichtsbarkeit.

Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird er von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.

Friedensgericht und Polizeigericht

In jedem Gerichtsbezirk gibt es beim Friedensgericht und Polizeigericht jeweils einen Chefgreffier. Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird dieser sowohl beim Friedensgericht als auch beim Polizeigericht von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.

Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gilt dies nicht, da es für den ganzen Gerichtsbezirk nur einen Chefgreffier beim Gericht Erster Instanz gibt, der gleichzeitig auch die Befugnisse des Chefgreffiers des Arbeitsgerichts, des Unternehmensgerichts, des Polizeigerichts und der Friedensgerichte ausübt.

Dienstleitender Greffier

Kanzlei
Der Chefgreffier wird von Dienstleitenden Greffiers und Greffiers unterstützt.

Unbeschadet der Aufgaben und der Unterstützung, welche die Greffiers ausüben, beteiligt sich der Dienstleitende Greffier, unter Aufsicht des Chefgreffiers, an der Leitung der Kanzlei.

Der Chefgreffier kann einen oder mehrere Dienstleitende(n) Greffier(s) bestimmen, die ihm bei der Leitung einer Abteilung beistehen.

Greffier

Kanzlei
Der Greffier steht dem Richter bei der Ausübung seiner gerichtlichen Funktion bei.

Der Greffier verrichtet die Aufgaben der Kanzlei und steht dem Richter bei all seinen Amtshandlungen bei.

Die Anwesenheitsregel erfährt nur eine Ausnahme, wenn der Greffier aufgrund der Dringlichkeit nicht anwesend sein kann.

Der Greffier hat folgende Aufgaben:

  • er gewährt die Zugänglichkeit der Kanzlei für die Öffentlichkeit
  • er führt die Buchhaltung der Kanzlei
  • er erstellt die Urkunden, mit denen er beauftragt ist, bewahrt die Urschriften, die Register und alle Urkunden des Gerichts, bei dem er angestellt ist, auf und stellt von diesen Schriftstücken Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus
  • er bewahrt die Dokumentation über Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtslehre für die Richter auf
  • er erstellt Tabellen, Statistiken und andere Unterlagen, mit denen er in Anwendung des Gesetzes oder der Erlasse beauftragt ist; er führt die Register und Verzeichnisse
  • er bewahrt die Wertpapiere, Unterlagen und Gegenstände auf, die aufgrund des Gesetzes bei der Kanzlei hinterlegt werden
  • er ergreift die geeigneten Maßnahmen, um alle Archive, deren Verwaltung ihm obliegt, ordnungsgemäß aufzubewahren, um sie zu ordnen und zu inventarisieren, ungeachtet ihrer Form, ihrer Struktur und ihres Inhalts.

Der Greffier steht ebenfalls dem Richter bei:

  • er bereitet die Aufgaben des Richters vor
  • er ist anwesend bei den Sitzungen
  • er führt Protokoll über den Verlauf der Gerichtsverfahren und die Entscheidungen
  • er beurkundet die verschiedenen Formalitäten, deren Ausführung festgestellt werden muss, und verleiht ihnen Echtheit
  • er arbeitet die Verfahrensakten aus und achtet, im Rahmen seiner Befugnisse, auf die Einhaltung der geltenden Regeln.

In jedem Gericht gibt es einen oder mehrere Greffier(s) (Friedensgericht, Polizeigericht, Gericht Erster Instanz, Unternehmensgericht, Arbeitsgericht, usw.).

 

Kanzlei

Kanzlei
In jedem Gericht gibt es eine Kanzlei. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, usw.).

Allgemein

Die Kanzlei setzt sich im Allgemeinen aus einem Chefgreffier, einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammen.

Der Greffier hat nicht nur administrative Aufgaben, wie beispielsweise dem Verlauf der Sitzungen zu folgen, Dokumente zu verfassen oder Abschriften auszustellen. Er ist darüber hinaus auch ein eigenständiger Mitarbeiter des Richters und offizieller Verwahrer von vielen Dokumenten. Er wirkt somit bei der reibungslosen Ausübung der täglichen Aktivitäten der Gerichtsbarkeit mit.

Die Aufgaben des Greffiers können je nach Art des Gerichts variieren. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, usw.).

In den Kanzleien arbeitet auch noch anderes Gerichtspersonal, wie Assistenten oder Mitarbeiter.

Friedensgericht

Jedes Friedensgericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und Personalmitglieder der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.

Der Chefgreffier wird von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Friedensgericht unterstützt.

Außerdem ernennt der Chefgreffier in jedem Friedensgericht einen leitenden Greffier, der ihm bei der täglichen Leitung der Kanzlei beisteht. In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).

Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gibt es nur eine Kanzlei für die beiden Friedensgerichte.

Polizeigericht

Jedes Polizeigericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.

Der Chefgreffier wird in den meisten Gerichtsbezirken von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Polizeigericht unterstützt, welchen er ebenfalls als Leiter einer Abteilung des Polizeigerichts bezeichnen kann.

In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).

Rechtsanwalt

Andere
Ein Rechtsanwalt leistet Beistand und tritt in juristischen Angelegenheiten meistens als Vertreter einer Partei auf.

Mehr Informationen über die Rolle des Rechtsanwalts finden Sie auf der Internetseite der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften: (AVOCATS.BE).

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Aufgaben eines Rechtsanwaltes und dessen Honorare sowie über die Art und Weise auf welche Sie einen Anwalt auswählen können.

In Belgien gibt es verschiedene Rechtsanwaltskammern:

  • die Rechtsanwaltskammer in jedem Gerichtsbezirk, außer in Brüssel, wo es eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Rechtsanwaltskammer gibt
  • die Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof
  • die Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.

Schließlich gibt es noch einen Föderalen Rat der Rechtsanwaltschaften.

Der Föderale Rat der Rechtsanwaltschaften setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf von der Kammer der französischsprachigen und deutsch­sprachigen Rechtsanwaltschaften und fünf von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften für einen einmal erneuerbaren Zeitraum von zwei Jahren beauftragt werden. Den Vorsitz des Rats führt der Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof.

Ein Rechtsanwalt muss mindestens zehn Jahre bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen sein und die von der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof organisierte Prüfung bestanden haben, um vom König als Rechtsanwalt beim Kassationshof ernannt werden zu können. Es gibt nur eine geringe Anzahl Rechtsanwälte beim Kassationshof.

Strafsache

Strafsache

Eine Person, die gegen das Gesetz verstößt und die Interessen der Gesellschaft gefährdet, begeht strafbare Handlungen. Eine Straftat kann auf unterschiedliche Art und Weise vor ein Strafgericht gebracht werden. Mehr Informationen diesbezüglich finden Sie hier unten.

Was ist eine Strafsache?

Eine Strafsache wird durch ein erkennendes Gericht untersucht (Polizeigericht, Korrektionalgericht, Appellationshof, Assisenhof).

Weiter unten wird der Ablauf einer Strafsache in großen Linien erklärt.

Ablauf einer Strafsache

Wie wird eine Strafsache vor Gericht gebracht?

Verweisung durch ein Untersuchungsgericht

Durch einen Beschluss der Ratskammer oder der Anklagekammer kann eine Strafsache an ein erkennendes Gericht verwiesen werden. Die Ratskammer und die Anklagekammer sind Untersuchungsgerichte.

Unter erkennendes Gericht versteht man das Polizei- oder das Korrektionalgericht.

Nachdem der Verweisungsbeschluss gefällt wurde, muss die Staatsanwaltschaft zusätzlich noch die Ladung veranlassen.

Ladung durch die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft kann direkt eine Ladung ergehen lassen in Angelegenheiten, in welchen es nur Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft gegeben hat.

Wenn es allerdings zu einer gerichtlichen Untersuchung (d.h. eine durch einen Untersuchungsrichter geleitete Ermittlung) gekommen ist, muss die Sache durch einen Beschluss der Rats- oder Anklagekammer an das erkennende Gericht verwiesen werden (z.B. das Korrektionalgericht).

Im Falle einer direkten Ladung kann die Staatsanwaltschaft ein Vergehen in eine Übertretung (Landung vor das Polizeigericht) oder ein Verbrechen in ein Vergehen umwandeln (Ladung vor das Korrektionalgericht).

Ladung durch die Zivilpartei

Zusätzlich zur Staatsanwaltschaft hat ebenfalls die Zivilpartei die Möglichkeit, einen Angeklagten direkt vorzuladen.

Die Zivilpartei kann z.B. eine Direktladung ergehen lassen, wenn die Staatsanwaltschaft eine Anzeige ohne Folge eingestellt hat (d.h. aus verschiedenen Gründen wurde die Angelegenheit nicht weiter verfolgt).

Eine Direktladung durch die Zivilpartei ist nur möglich bei Vergehen und Übertretungen und nicht bei Verbrechen, da nur die Staatsanwaltschaft bei einer direkten Ladung mildernde Umstände zugestehen kann.

Freiwilliges Erscheinen in einer Strafsache

Ein Angeklagter kann in gewissen Fällen freiwillig vor Gericht erscheinen (z.B. wenn es Probleme mit der Ladung gibt).

Allerdings ist er nicht verpflichtet in einen Antrag auf freiwilliges Erscheinen einzuwilligen.

Vorladung durch Protokoll bei einer Strafsache

Ein Angeklagter, der in Untersuchungshaft sitzt, kann in gewissen Fällen vorgeladen werden, um vor dem Polizeigericht oder Korrektionalgericht zu erscheinen.

Der Angeklagte wird über die Taten, die ihm vorgeworfen werden sowie über den Ort, den Tag und die Uhrzeit der Sitzung, zu der er erscheinen muss, informiert. Diese Notifizierung ist als Ladung einzustufen.

Beschwerde gegen eine Verwaltungssanktion

Eine Beschwerde gegen eine kommunale Verwaltungssanktion oder gegen eine gemäß dem Fußballgesetz auferlegte Verwaltungsstrafe wird bei der Kanzlei des Polizeigerichts per Antragsschrift eingereicht.

Sitzung

Der Angeklagte muss nicht zwingend selber zur Sitzung erscheinen. Er kann sich durch seinen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Wenn es das Gericht jedoch für notwendig erachtet, kann es das persönliche Erscheinen des Angeklagten anordnen.

Der Ablauf einer gewöhnlichen Sitzung kann wie folgt zusammengefasst werden:

  • Prüfung der Identität der Parteien (Angeklagter, Zivilpartei, usw.)
  • Darlegung ihrer Forderung durch die Zivilpartei, wenn es eine gibt
  • Forderung des Strafmaßes durch die Staatsanwaltschaft
  • Plädoyer des Anwaltes des Angeklagten und als letztes Wortmeldung des Angeklagten

In der Praxis kann von diesem Ablauf abgewichen werden, insbesondere wenn es zur Anhörung von Sachverständigen und Zeugen kommt.

Die Rechtsanwälte haben zusätzlich zu ihren mündlichen Plädoyers ebenfalls die Möglichkeit, schriftliche Schlussanträge einzureichen.

Verkündung

Das Urteil wird am Ende der Sitzung oder an einem späteren Datum verkündet. In diesem Fall wird das Datum innerhalb eines Zeitraums von einem Monat ab der Sitzung, in der die Verhandlung geschlossen wurde, festgelegt.

In den meisten Fällen wir das Urteil schneller verkündet, wenn sich der Angeklagte zum Zeitpunkt seines Erscheinens zur Sitzung in Untersuchungshaft befindet. Jedoch hängt dies auch von der Tragweite und der Komplexität des Falles ab.

Das Urteil wird in der öffentlichen Sitzung im Beisein der Staatsanwaltschaft verkündet und dies selbst wenn die Verhandlung der Sache unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat (z.B. bei Sittendelikten).

Der Präsident kann das Vorlesen des Urteils auf den Entscheidungsteil beschränken. In diesem Teil werden die Taten, für die der Angeklagte für schuldig oder für unschuldig erklärt wurde, sowie das auf die erwiesenen Taten angewandte Strafmaß angegeben.

In dem Urteil wird ebenfalls über die Verfahrenskosten entschieden.

Sofortige Festnahme

Wenn die ausgesprochene Strafe eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr darstellt, kann der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die sofortige Festnahme des Verurteilten anordnen.

Dieser Entscheidung geht allerdings eine Verhandlung voraus, in der der Angeklagte und sein Rechtsanwalt angehört werden.

Im Falle einer sofortigen Festnahme wird der Angeklagte sofort ins Gefängnis überführt und dies, ohne vorher noch einmal zu seinem Wohnsitz zurückkehren zu dürfen.

Der Richter, der eine sofortige Festnahme anordnet, muss seine Entscheidung begründen. Diese Begründung darf nur auf der Befürchtung beruhen, dass der Angeklagte sich der Vollstreckung der Haft durch eine Flucht entzieht.

Zivilsache

Zivilsache

Das belgische Recht sieht unterschiedliche Art und Weisen vor, eine Sache vor Gericht zu bringen. In der gerichtlichen Fachsprache spricht man von „einreichen einer Klage vor Gericht“. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten.

Was ist eine Zivilsache?

Ein Zivilverfahren betrifft eine Streitsache, die sich nur auf Beziehungen zwischen Bürgern bezieht (z.B. zwischen Angestellter und Arbeitgeber, zwischen Eheleuten). Es stehen nur private Interessen auf dem Spiel, die sich nicht auf die Interessen der Gesellschaft auswirken.

Ablauf einer Zivilsache

Anfang des Verfahrens

Das belgische Recht sieht unterschiedliche Art und Weisen vor, eine Sache vor Gericht zu bringen.

Ladung

Die Ladung ist die geläufigste Art und Weise eine Sache vor Gericht zu bringen.

Die antragstellende Partei (Kläger) zieht einen Gerichtsvollzieher hinzu, der der Gegenpartei (Geladener) die Ladung übermittelt. Die Ladung entspricht einer offiziellen Vorladung, vor dem Gericht zu erscheinen.

Die Ladung muss gewisse Informationen enthalten, wie:

  • Tag, Monat, Jahr und Ort der Sitzung.
  • Name, Vorname und Wohnort des Klägers.
  • Name, Vorname und Wohnort des Geladenen.
  • Gegenstand und kurze Begründung der Klage.
  • der Richter, der mit der Klage befasst wird

Freiwilliges Erscheinen

Der Antrag auf Freiwilliges Erscheinen kann mittels einer gemeinsamen Antragsschrift eingereicht werden.

Die originale Antragsschrift muss von allen Parteien datiert und unterzeichnet werden. Sie kann entweder per Einschreiben an die Kanzlei geschickt oder direkt vor Ort in der Kanzlei hinterlegt werden.

Auf Anfrage mindestens einer der Parteien oder wenn der Richter dies für erforderlich erachtet, lädt der Greffier die Parteien per einfachen Brief zu einer Sitzung vor, die innerhalb von 15 Tagen nach der Hinterlegung der Antragsschrift festgesetzt wird.

Durch das freiwillige Erscheinen können die Parteien die Vorauszahlung oder die Rückzahlung der Ladungskosten vermeiden.

Kontradiktorische Antragsschrift

Wenn das Gesetz es vorsieht (z.B. Streitsachen zwischen Eheleuten, Mietstreitigkeiten), kann eine Angelegenheit mittels einer kontradiktorischen Antragsschrift vor Gericht gebracht werden. Diese muss entweder der Kanzlei zugeschickt oder bei der Kanzlei hinterlegt werden.

Die Antragsschrift muss in so vielen Exemplaren eingereicht werden wie Parteien im Rechtsstreit sind. 

Der Antrag muss gewisse Informationen enthalten, wie:

  • Tag, Monat und Jahr.
  • Name, Vorname, Wohnort und ggf. Nationalregisternummer oder Unternehmensnummer des Antragstellers.
  • Name, Vorname und Wohnort der vor zu ladenden Person.
  • Gegenstand und kurze Begründung des Antrags.
  • der Richter, der mit dem Antrag befasst wird
  • Unterschrift des Antragstellers oder seines Anwalts.

Der Greffier lädt die Parteien schriftlich vor, damit sie in der Sitzung erscheinen.

Einseitiger Antrag

Nur in einigen durch das Gesetz vorgesehenen außergewöhnlichen Fällen kann eine Sache durch einen einseitigen Antrag, der bei der Kanzlei hinterlegt wird, vor den Richter gebracht werden.

Die Gegenpartei wird nicht von der Sache in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht erst, wenn der Richter eine Entscheidung gefällt hat.

Diese Art und Weise eine Sache einzuleiten wird insbesondere dann verwendet, wenn keine spezifische Gegenpartei bekannt ist oder wenn es notwendig ist, dass die Gegenpartei nicht vom Verfahren in Kenntnis gesetzt wird. 

Wenn die Gegenpartei von der Gerichtsentscheidung in Kenntnis gesetzt wird, kann sie jedoch Einspruch gegen die Entscheidung erheben.

Einleitungssitzung

Die Einleitungssitzung ist die erste Sitzung des Verfahrens.

Bei der Einleitungssitzung kann es mehrere Abläufe geben.

Die vorgeladene Partei ist nicht anwesend oder keine Partei ist anwesend.

Wenn die vorgeladene Partei bei der Einleitungssitzung nicht anwesend ist, muss die klagende Partei eine Initiative ergreifen, z.B. ein Versäumnisurteil beantragen. Wenn kein Versäumnisurteil beantrag wird, wird die Sache vertagt und auf die „Warteliste“ verwiesen.

Beide Parteien sind anwesend

Die Parteien können persönlich erscheinen oder sich durch ihren Anwalt vertreten lassen. In gewissen Fällen können sich die Parteien auch durch eine andere Person vertreten lassen. 

Weiter unten finden Sie eine kurze Beschreibung des Ablaufs des Verfahrens, wenn beide Parteien anwesend sind. 
 

Instandsetzung

Auch hier sind zwei Abläufe möglich.

Verhältnismäßig einfache Sache

Eine verhältnismäßig einfache Sache kann unter Erfüllung gewisser Bedingungen gemäß dem Verfahren für eine „kurze Verhandlung“ behandelt werden und der Richter nimmt sich der Sache in der Einleitungssitzung an. Wenn jedoch zu viele Akten angesetzt sind, kann die Sache auf eine spätere Sitzung vertagt werden.

Komplexe Sache

Bei einer komplexen Sache erfolgt ein „Instandsetzungsverfahren“. Konkret vereinbaren die Parteien Fristen für das Einreichen ihrer Schriftsätze. Dieser Verfahrenskalender legt eine konkrete und endgültige Frist fest innerhalb welcher die Parteien ihre Argumente dem Gericht und der Gegenpartei schriftlich übermitteln müssen.

Anschließend legt der Richter das Datum der Sitzung fest, in der die Sache verhandelt werden kann.

Wenn die Parteien keine Vereinbarung erzielen können, legt der Richter sechs Wochen nach der Einleitungssitzung den Verfahrenskalender fest (zusammen mit dem Datum der Verhandlungssitzung).
 

Plädoyers

Nach der Instandsetzung der Sache, legt der Richter das Datum der Verhandlungssitzung fest.

In dieser öffentlichen Sitzung haben die Parteien die Möglichkeit, ihren Anwalt plädieren zu lassen oder selbst ihre Argumente vorzubringen.

Nach den Plädoyers verkündet der Richter die Schließung der Verhandlung und stellt die Sache zur Beratung, d.h. der Richter nimmt die Akte mit allen Schriftsätzen und Beweisstücken in Besitz, um sein Urteil fällen zu können.

Grundsätzlich erfolgt die gerichtliche Entscheidung einen Monat später. Dieser Zeitraum kann jedoch länger oder kürzer ausfallen, je nachdem wie komplex die Sache ist.

Verkündung

Der Begriff „Urteil“ wird für mehrere Arten von gerichtlichen Entscheidungen verwendet.

Der Begriff „Urteil“ bezieht sich auf eine Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, Unternehmensgericht).

Der Begriff „Entscheid“ bezieht sich auf eine Entscheidung eines Berufungsgerichts (Appellationshof, Arbeitsgerichtshof) oder des Kassationshofs. Dieser Begriff wird jedoch unter anderem auch durch den Staatsrat und andere Instanzen verwendet.

Der Begriff „Beschluss“ wird für Verkündungen in Eilverfahren oder bei einseitigen Anträgen verwendet.

Die Verkündung

Die Verkündung kann auf unterschiedliche Art und Weisen geschehen. Hier zwei Beispiele:

1. der Richter fällt unverzüglich ein endgültiges Urteil in der ganzen Sache. 

2. der Richter fällt ein Zwischenurteil, wenn er der Meinung ist, nicht über alle notwendigen Informationen zu verfügen.  Er kann beispielsweise einen Sachverständigen bestellen, zusätzliche Belege fordern, usw.

Das Urteil muss mit Gründen versehen sein und durch alle Richter, die es erlassen haben, unterzeichnet werden.

Das Urteil gibt ebenfalls an, welche Person/Partei die Verfahrenskosten tragen muss.

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