Direkt zum Inhalt
  • NL
  • FR
  • DE
Startseite Gerichtshöfe & Gerichte
  • Startseite
  • Gerichte und Gerichtshöfe
  • Gerichte Eupen

Friedensgericht

Beschreibung Zuständigkeiten Zusammensetzung Verfahren Gesetzgebung Dokumentation
Das Friedensgericht ist ausschließlich für Zivilsachen zuständig. Sie können sich deshalb bei Strafsachen, finanziellen Angelegenheiten sowie bei sozialrechtlichen Problemen nicht an einen Friedensrichter wenden. Der Friedensrichter ist der Richter, der dem Bürger am nächsten steht.

162 Kantone

Sitz der Friedensgerichte

Pro Gerichtskanton gibt es ein Friedensgericht (Gruppierung der Gemeinden). Der Friedensrichter ist nicht nur Richter in einem Kanton, sondern er ist auch ergänzend in jedem anderen Kanton des Gerichtsbezirks ernannt. 

Augenblicklich gibt es in Belgien 162 Friedensgerichte.

Kammern und Zusammensetzung

Der Friedensrichter tagt alleine. In den Sitzungen steht ihm jedoch ein Greffier bei.

Mehr Informationen zur Zusammensetzung der Friedensgerichte finden Sie unter „Richterschaft“.

Staatsanwaltschaft

Der Friedensrichter ist nur für Zivilsachen zuständig. Er entscheidet somit nicht in Strafsachen. Dementsprechend ist die Staatsanwaltschaft während den Sitzungen nicht anwesend.

Kanzlei

Mehr Informationen zum Greffier und zur Kanzlei finden Sie unter « der Greffier ».

Zuständigkeiten

Hier finden Sie eine Übersicht der Zuständigkeiten des Friedensrichters, auch materielle Zuständigkeiten genannt.

Die materiellen Zuständigkeiten des Friedensrichters können unterteilt werden in:

  • allgemeine Zuständigkeiten
  • spezifische Zuständigkeiten
  • ausschließliche Zuständigkeiten
  • Maßnahmen der gerichtlichen Betreuung

Mehr über die verschiedenen Zuständigkeiten erfahren Sie weiter unten. 

Wenn die materielle Zuständigkeit festgestellt ist, muss der Friedensrichter die örtliche Zuständigkeit prüfen, d.h. ob er auf dem betreffenden Gebiet zuständig ist oder nicht. Das Gesetz sieht in der Tat einen Richter für jeden Gerichtskanton vor.
 

 

Allgemeine Zuständigkeiten (Friedensgericht)

Der Friedensrichter ist zuständig für alle Klagen, deren Gegenstand einen Betrag von 5.000 € nicht überschreitet. (ab dem 1. September 2018).

Es gibt jedoch einige Ausnahmen bei der allgemeinen Zuständigkeit.

So ist der Friedensrichter nicht zuständig für alle Klagen, die in die ausschließliche Zuständigkeit folgender Gerichte fallen:

  • Polizeigericht
  • Gericht Erster Instanz
  • Familiengericht
  • Arbeitsgericht
  • Unternehmensgericht

Spezifische Zuständigkeiten (Friedensgericht)

Der Friedensrichter ist zuständig für eine ganze Reihe von Streitigkeiten, ungeachtet der Höhe der Forderung.

Die spezifischen Zuständigkeiten des Friedensrichters sind sehr weitreichend. Er ist zuständig für eine ganze Reihe von Klagen, ungeachtet der Höhe der Forderung. Hier eine Übersicht der geläufigsten spezifischen Zuständigkeiten:

  • Streitfälle mit Bezug auf die Vermietung unbeweglicher Güter und zusammenhängende Klagen, die auf die  Vermietung eines Handelsgeschäfts zurückzuführen sind; Streitfälle bezüglich der Vermietung einer Immobilie, die aus einem gewöhnlichen Mietverhältnis, einer Wohnungsvermietung, einer Geschäftsvermietung und einer Landverpachtung hervorgehen, ungeachtet der Höhe des Betrages; Klagen auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung und Klagen auf Räumung von ohne Rechtstitel oder Nachweis bewohnten Orten.
  • Streitfälle mit Bezug auf den Gebrauch, die Nutzung, den Unterhalt, die Erhaltung und die Verwaltung eines gemeinschaftlichen Gutes bei Miteigentum; diese Streitfälle betreffen auch Appartementhäuser.
  • Streitfälle mit Bezug auf Dienstbarkeiten und Verpflichtungen, die das Gesetz Eigentümern von aneinandergrenzenden Grundstücken auferlegt.
  • Besitzschutzklagen.
  • Streitfälle mit Bezug auf die Flurbereinigung.
  • Streitfälle mit Bezug auf von Menschen oder Tieren verursachte Schäden an Feldern, Früchten und Ernteerträgen.
  • Streitfälle mit Bezug auf Kreditverträge, wie sie durch das Gesetz über den  Verbraucherkredit geregelt sind.
  • Klagen auf Beitreibung einer Geldsumme, die von einem Strom-, Gas-, Wärme- oder Wasseranbieter oder von einer Person, die ein öffentliches elektronisches Kommunikationsnetz, einen Rundfunkübertragungs- oder Rundfunk- und Fernsehverteilungsdienst anbietet, gegen eine natürliche Person, die kein Unternehmen ist.
  • Streitfälle gemäß dem Gesetz vom 20. Juli 1971 bezüglich Bestattungen und Grabstätten.
  • Anträge auf Bestellung eines Betreuers für eine volljährige Person, die aufgrund ihres gesundheitlichen Zustands nicht mehr fähig ist, ihre personenbezogenen oder ihre vermögensrechtlichen Interessen selbst angemessen wahrzunehmen.
  • Anträge auf Unterschutzstellung der Person des Geisteskranken. Dies betrifft sowohl die Behandlung der Krankheiten in einer geschlossenen Einrichtung als auch die Modalitäten des Aufenthalts.

Ausschließliche Zuständigkeiten (Friedensgericht)

Bei den ausschließlichen Zuständigkeiten handelt es sich um durch das Gesetz festgelegte und an ein bestimmtes Gericht zugewiesene Zuständigkeiten.

Dementsprechend muss jede Klage vor das richtige Gericht gebracht werden. Ist das nicht der Fall, muss sich das Gericht für unzuständig erklären, auch wenn keine Parteien dies aufwirft.

Für eine Reihe von Angelegenheiten ist ausschließlich der Friedensrichter zuständig.

Hier einige von ihnen:

  • summarische Mahnverfahren, solange der Gegenstand der Klage einen Betrag von 1.860 € nicht überschreitet und solange die Klage, wenn sie durch ein kontradiktorisches Verfahren eingereicht wird, nicht vor dem Unternehmensgericht oder Polizeigericht gebracht werden muss.
  • Beanstandungen bezogen auf Dringlichkeitsverfahren in Sachen Enteignung zum Nutzen der Allgemeinheit.
  • Versiegelung und Bestellung eines Sequesters (Zwangsverwalter); dies betrifft u.a. die Anbringung von Siegeln, um ein Vermögensinteresse zu schützen.
  • Anträge auf Bestellung eines Sachverständigen oder eines Schiedsrichters, wenn der Gegenstand der Begutachtung in die sachliche Zuständigkeit des Friedensrichters fällt.

Maßnahmen der gerichtlichen Verwaltung

Der Friedensrichter hat, abgesehen von der Lösung von Streitsachen, noch andere Zuständigkeiten.
  • Der Friedensrichter ist zuständig für Vormundschaften über Minderjährige, Anträge von Eltern auf Erhalt einer Ermächtigung bezüglich des Vermögens ihrer Kinder, Betreuungsmaßnahmen bei handlungsunfähigen Volljährigen.
  • Der Friedensrichter steht bestimmten öffentlichen Verkäufen bei.
  • Der Friedensrichter kann mit Untersuchungsmaßnahmen beauftragt werden, die durch eine Gerichtsbehörde angeordnet wurden.
  • Der Friedensrichter vereidigt gewisse Personen, wie beispielsweise Wächter und Schleusenmeister, die bei den Bewässerungsgenossenschaften angestellt sind, Deich- und Schleusenwächter, die bei den Entwässerungsgenossenschaften angestellt sind, Wäger, Vermesser und Eichaufnehmer, die nicht in Artikel 576 des Gerichtsgesetzbuches erwähnt sind, Eichbeamte und beigeordnete Eichbeamte, um Gewicht und Messungen zu prüfen, usw. (Artikel 601 des Gerichtsgesetzbuches)

Friedensrichter

Richterschaft
Der Friedensrichter steht dem Bürger am nächsten. Er prüft nur Zivilsachen. Dementsprechend setzt er sich nicht mit Strafsachen auseinander.

Die Nähe zum Bürger zeigt sich darin, dass es in Belgien im ganzen Land verstreut viele Friedensgerichte gibt und der Friedensrichter sich in vielen Fällen selbst ein Bild vor Ort macht.

Ein Gerichtskanton kann aus einer oder mehreren Gemeinden bestehen, außer in den Großstädten, in denen die verschiedenen Kantone jeweils einen Stadtteil abdecken.

Der Friedensrichter beschäftigt sich mit vielen Arten von Problemen. Mehr Informationen über seine Zuständigkeiten erfahren Sie in der Rubrik „Friedensgericht“.

Stellvertretender Richter

Richterschaft
Ein stellvertretender Richter wird gebeten einzuspringen, um einen Richter im Falle einer Krankheit, Abwesenheit, usw. zu ersetzen.

Es handelt sich dabei in den meisten Fällen um Rechtsanwälte, Notare oder Universitätsprofessoren.

Man wird stellvertretender Richter durch eine Ernennung.

Beim Friedens- und Polizeigericht spricht man von „stellvertretender Richter am Friedensgericht“ und „stellvertretender Richter am Polizeirichtergericht“.

Chefgreffier

Kanzlei
Der Chefgreffier leitet die Kanzlei und achtet darauf, dass dort alles ordnungsgemäß funktioniert.

Allgemein

Es gibt einen Chefgreffier pro Kanzlei und eine Kanzlei in jeder Gerichtsbarkeit.

Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird er von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.

Friedensgericht und Polizeigericht

In jedem Gerichtsbezirk gibt es beim Friedensgericht und Polizeigericht jeweils einen Chefgreffier. Bei der Ausübung seiner Aufgaben wird dieser sowohl beim Friedensgericht als auch beim Polizeigericht von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), Greffier(s) und dem administrativen Personal unterstützt.

Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gilt dies nicht, da es für den ganzen Gerichtsbezirk nur einen Chefgreffier beim Gericht Erster Instanz gibt, der gleichzeitig auch die Befugnisse des Chefgreffiers des Arbeitsgerichts, des Unternehmensgerichts, des Polizeigerichts und der Friedensgerichte ausübt.

Dienstleitender Greffier

Kanzlei
Der Chefgreffier wird von Dienstleitenden Greffiers und Greffiers unterstützt.

Unbeschadet der Aufgaben und der Unterstützung, welche die Greffiers ausüben, beteiligt sich der Dienstleitende Greffier, unter Aufsicht des Chefgreffiers, an der Leitung der Kanzlei.

Der Chefgreffier kann einen oder mehrere Dienstleitende(n) Greffier(s) bestimmen, die ihm bei der Leitung einer Abteilung beistehen.

Greffier

Kanzlei
Der Greffier steht dem Richter bei der Ausübung seiner gerichtlichen Funktion bei.

Der Greffier verrichtet die Aufgaben der Kanzlei und steht dem Richter bei all seinen Amtshandlungen bei.

Die Anwesenheitsregel erfährt nur eine Ausnahme, wenn der Greffier aufgrund der Dringlichkeit nicht anwesend sein kann.

Der Greffier hat folgende Aufgaben:

  • er gewährt die Zugänglichkeit der Kanzlei für die Öffentlichkeit
  • er führt die Buchhaltung der Kanzlei
  • er erstellt die Urkunden, mit denen er beauftragt ist, bewahrt die Urschriften, die Register und alle Urkunden des Gerichts, bei dem er angestellt ist, auf und stellt von diesen Schriftstücken Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften aus
  • er bewahrt die Dokumentation über Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Rechtslehre für die Richter auf
  • er erstellt Tabellen, Statistiken und andere Unterlagen, mit denen er in Anwendung des Gesetzes oder der Erlasse beauftragt ist; er führt die Register und Verzeichnisse
  • er bewahrt die Wertpapiere, Unterlagen und Gegenstände auf, die aufgrund des Gesetzes bei der Kanzlei hinterlegt werden
  • er ergreift die geeigneten Maßnahmen, um alle Archive, deren Verwaltung ihm obliegt, ordnungsgemäß aufzubewahren, um sie zu ordnen und zu inventarisieren, ungeachtet ihrer Form, ihrer Struktur und ihres Inhalts.

Der Greffier steht ebenfalls dem Richter bei:

  • er bereitet die Aufgaben des Richters vor
  • er ist anwesend bei den Sitzungen
  • er führt Protokoll über den Verlauf der Gerichtsverfahren und die Entscheidungen
  • er beurkundet die verschiedenen Formalitäten, deren Ausführung festgestellt werden muss, und verleiht ihnen Echtheit
  • er arbeitet die Verfahrensakten aus und achtet, im Rahmen seiner Befugnisse, auf die Einhaltung der geltenden Regeln.

In jedem Gericht gibt es einen oder mehrere Greffier(s) (Friedensgericht, Polizeigericht, Gericht Erster Instanz, Unternehmensgericht, Arbeitsgericht, usw.).

 

Kanzlei

Kanzlei
In jedem Gericht gibt es eine Kanzlei. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, usw.).

Allgemein

Die Kanzlei setzt sich im Allgemeinen aus einem Chefgreffier, einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s), einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammen.

Der Greffier hat nicht nur administrative Aufgaben, wie beispielsweise dem Verlauf der Sitzungen zu folgen, Dokumente zu verfassen oder Abschriften auszustellen. Er ist darüber hinaus auch ein eigenständiger Mitarbeiter des Richters und offizieller Verwahrer von vielen Dokumenten. Er wirkt somit bei der reibungslosen Ausübung der täglichen Aktivitäten der Gerichtsbarkeit mit.

Die Aufgaben des Greffiers können je nach Art des Gerichts variieren. (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, usw.).

In den Kanzleien arbeitet auch noch anderes Gerichtspersonal, wie Assistenten oder Mitarbeiter.

Friedensgericht

Jedes Friedensgericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und Personalmitglieder der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.

Der Chefgreffier wird von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Friedensgericht unterstützt.

Außerdem ernennt der Chefgreffier in jedem Friedensgericht einen leitenden Greffier, der ihm bei der täglichen Leitung der Kanzlei beisteht. In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).

Gerichtsbezirk Eupen: Im Gerichtsbezirk Eupen gibt es nur eine Kanzlei für die beiden Friedensgerichte.

Polizeigericht

Jedes Polizeigericht hat seine eigene Kanzlei, die sich aus einem oder mehreren Greffier(s) und dem Personal der Kanzlei zusammensetzt. Sie alle stehen unter der Leitung des Chefgreffiers der Friedens- und Polizeigerichte des Gerichtsbezirks.

Der Chefgreffier wird in den meisten Gerichtsbezirken von einem oder mehreren Dienstleitenden Greffier(s) beim Polizeigericht unterstützt, welchen er ebenfalls als Leiter einer Abteilung des Polizeigerichts bezeichnen kann.

In jeder Kanzlei werden die Greffiers vom Personal der Kanzlei unterstützt (Assistenten und Mitarbeiter).

Rechtsanwalt

Andere
Ein Rechtsanwalt leistet Beistand und tritt in juristischen Angelegenheiten meistens als Vertreter einer Partei auf.

Mehr Informationen über die Rolle des Rechtsanwalts finden Sie auf der Internetseite der Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften: (AVOCATS.BE).

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Aufgaben eines Rechtsanwaltes und dessen Honorare sowie über die Art und Weise auf welche Sie einen Anwalt auswählen können.

In Belgien gibt es verschiedene Rechtsanwaltskammern:

  • die Rechtsanwaltskammer in jedem Gerichtsbezirk, außer in Brüssel, wo es eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Rechtsanwaltskammer gibt
  • die Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof
  • die Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften und die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften.

Schließlich gibt es noch einen Föderalen Rat der Rechtsanwaltschaften.

Der Föderale Rat der Rechtsanwaltschaften setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, von denen fünf von der Kammer der französischsprachigen und deutsch­sprachigen Rechtsanwaltschaften und fünf von der Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften für einen einmal erneuerbaren Zeitraum von zwei Jahren beauftragt werden. Den Vorsitz des Rats führt der Präsident der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof.

Ein Rechtsanwalt muss mindestens zehn Jahre bei der Rechtsanwaltskammer eingetragen sein und die von der Rechtsanwaltskammer beim Kassationshof organisierte Prüfung bestanden haben, um vom König als Rechtsanwalt beim Kassationshof ernannt werden zu können. Es gibt nur eine geringe Anzahl Rechtsanwälte beim Kassationshof.

Güteverfahren

Güteverfahren

Bevor ein klassisches Verfahren eingeleitet wird, können die Parteien kostenlos auf ein Güteverfahren zurückgreifen. Dies kann mündlich oder per einfachem Brief bei dem Gericht angefragt werden, das normalerweise zuständig ist, um in der Streitsache zu entscheiden.

Was ist ein Güteverfahren?

Die Parteien können entweder im Vorfeld des klassischen Verfahrens oder währenddessen auf das Güteverfahren zurückgreifen. Im letzteren Fall wird das Verfahren für die Zeit, die das Güteverfahren beansprucht, ausgesetzt.

In gewissen Fällen ist ein Güteverfahren sogar verpflichtend, bevor das Verfahren zur Sache eingeleitet wird, z.B. bei Fällen von Landpachtverträgen und Wegerechte.

Wie verläut ein Güteverfahren?

Die unterschiedlichen Arten von Güteverfahren

Ein Güteverfahren ist in gewissen Fällen verpflichtend und muss dem klassischen Verfahren vorausgehen.

Dies ist insbesondere der Fall bei Streitigkeiten bezüglich der Arbeit, der Familie und Landpachtverträgen.

Sie können jederzeit auf Ihr Ersuchen hin ein Güteverfahren beantragen, selbst wenn dieses Verfahren in Ihrer Angelegenheit nicht verpflichtend ist.

Wie beantrage ich ein Güteverfahren?

Sie müssen dem Friedensrichter oder dem zuständigen Richter für die Streitsache einen einfachen Brief schicken.

Sie müssen den Brief nicht per Einschreiben verschicken.

In diesem Brief müssen Sie dennoch Folgendes vermerken:

  • Ihren Namen, Vornamen und Ihre Adresse.
  • Name, Vorname und Adresse der Gegenpartei, die vorgeladen werden soll.
  • eine kurze Erklärung des Sachverhalts.
  • Ihr Ziel (z.B. dass die Gegenpartei Ihnen einen gewissen Betrag zahlt).
  • dass Sie beantragen, dass die Parteien zu einer Sitzung eingeladen werden, um eine gütliche Einigung zu erzielen im Rahmen eines Güteverfahrens.

Sie können kein Güteverfahren im Namen einer anderen Person beantragen.

Sie können auch zur Kanzlei des Friedensgerichts oder des zuständigen Gerichts gehen und dort mündlich beantragen, dass eine Sitzung im Rahmen eines Güteverfahrens abgehalten wird.

Vorladung

Die Parteien (die Gegenpartei(en) und Sie) erhalten vom Friedensgericht oder vom zuständigen Gericht einen Brief. In diesem Brief sind die Uhrzeit und der Ort erwähnt, wann und wo Sie und die Gegenpartei(en) vor dem Richter erscheinen müssen.

Meistens wird nicht der öffentliche Sitzungssaal, sondern die Ratskammer oder das Büro des Richters als Ort angegeben.

Sie müssen nicht unbedingt persönlich vor dem Richter vorstellig werden. Sie können sich durch Ihren Anwalt vertreten lassen.

Desweiteren können Sie sich auch durch Ihren Ehepartner oder ein Familienmitglied (verwandt oder verschwägert) vertreten lassen. In diesem Fall müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht geben.

Eine Vollmacht kann auf einem einfachen Papier verfasst werden und ist ein unterschriebenes Dokument, in dem erwähnt wird, dass Person X der Person Y (Ehepartner oder Familienmitglied) die Vollmacht gibt, um in ihrem Namen vor dem Richter zu erscheinen und einen eventuellen Vergleich zu schließen.

Ein Vergleich ist eine Vereinbarung, die einen Streitfall durch (meist gegenseitige) Zugeständnisse der Parteien endgültig abschließt.

Vereinbarung oder keine Vereinbarung?

Die Gegenpartei erscheint nicht.

Im Rahmen eines Güteverfahrens müssen beide Parteien anwesend sein.

Wenn keiner für die Gegenpartei erscheint, kann nichts passieren. Für eine Einigung müssen nämlich beide Parteien anwesend sein. Der Richter kann sich der Sache somit nicht annehmen.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, um die Verurteilung der Gegenpartei zu erreichen.

Die Gegenpartei erscheint und die Parteien treffen eine Vereinbarung.

Wenn die Gegenpartei (oder deren Anwalt) erscheint, erklären Sie Ihren Standpunkt. Anschließend macht die Gegenpartei dasselbe. Die Parteien können danach über eine Lösung in der Streitsache verhandeln und der Richter prüft, ob eine Einigung möglich ist.

Manchmal kann eine Einigung dadurch erzielt werden, dass Sie der Gegenpartei erlauben, Ihnen den geschuldeten Betrag in Raten zurückzuzahlen.

Im Falle einer Vereinbarung wird ein Protokoll über die Einigung erstellt, das von allen Parteien sowie vom Richter und vom Greffier unterzeichnet wird.

Die Gegenpartei erscheint, aber die Parteien schaffen es nicht, eine Einigung zu treffen.

Wenn sich herausstellt, dass eine Einigung unmöglich ist, wird ein Protokoll über das Scheitern erstellt. Sie können anschließend ein Verfahren einleiten, um die Verurteilung der Gegenpartei zu erreichen.

Befolgung des Protokolls über die Einigung

Dieses Protokoll hat denselben Wert wie ein Urteil.

Wenn die Gegenpartei es nicht befolgt, können Sie einen Gerichtsvollzieher beauftragen, damit die Gegenpartei zur Einhaltung der Vereinbarung gezwungen wird.  

Dazu müssen Sie oder der Gerichtsvollzieher zuerst die Ausfertigung des Protokolls über die Einigung (eine offizielle Kopie der unterzeichneten Vereinbarung) bei der Kanzlei anfragen.

Danach stellt der Gerichtsvollzieher das Protokoll zu. Anders gesagt, er teilt es der Gegenpartei auf offiziellem Wege mit.

Unter Umständen führt der Gerichtsvollzieher eine Pfändung bei der Gegenpartei durch, falls sie das Protokoll nicht von sich aus befolgt; z.B. wenn sie nicht die im Güteverfahren vereinbarten Monatsraten bezahlt.

Zivilsache

Zivilsache

Das belgische Recht sieht unterschiedliche Art und Weisen vor, eine Sache vor Gericht zu bringen. In der gerichtlichen Fachsprache spricht man von „einreichen einer Klage vor Gericht“. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie weiter unten.

Was ist eine Zivilsache?

Ein Zivilverfahren betrifft eine Streitsache, die sich nur auf Beziehungen zwischen Bürgern bezieht (z.B. zwischen Angestellter und Arbeitgeber, zwischen Eheleuten). Es stehen nur private Interessen auf dem Spiel, die sich nicht auf die Interessen der Gesellschaft auswirken.

Ablauf einer Zivilsache

Anfang des Verfahrens

Das belgische Recht sieht unterschiedliche Art und Weisen vor, eine Sache vor Gericht zu bringen.

Ladung

Die Ladung ist die geläufigste Art und Weise eine Sache vor Gericht zu bringen.

Die antragstellende Partei (Kläger) zieht einen Gerichtsvollzieher hinzu, der der Gegenpartei (Geladener) die Ladung übermittelt. Die Ladung entspricht einer offiziellen Vorladung, vor dem Gericht zu erscheinen.

Die Ladung muss gewisse Informationen enthalten, wie:

  • Tag, Monat, Jahr und Ort der Sitzung.
  • Name, Vorname und Wohnort des Klägers.
  • Name, Vorname und Wohnort des Geladenen.
  • Gegenstand und kurze Begründung der Klage.
  • der Richter, der mit der Klage befasst wird

Freiwilliges Erscheinen

Der Antrag auf Freiwilliges Erscheinen kann mittels einer gemeinsamen Antragsschrift eingereicht werden.

Die originale Antragsschrift muss von allen Parteien datiert und unterzeichnet werden. Sie kann entweder per Einschreiben an die Kanzlei geschickt oder direkt vor Ort in der Kanzlei hinterlegt werden.

Auf Anfrage mindestens einer der Parteien oder wenn der Richter dies für erforderlich erachtet, lädt der Greffier die Parteien per einfachen Brief zu einer Sitzung vor, die innerhalb von 15 Tagen nach der Hinterlegung der Antragsschrift festgesetzt wird.

Durch das freiwillige Erscheinen können die Parteien die Vorauszahlung oder die Rückzahlung der Ladungskosten vermeiden.

Kontradiktorische Antragsschrift

Wenn das Gesetz es vorsieht (z.B. Streitsachen zwischen Eheleuten, Mietstreitigkeiten), kann eine Angelegenheit mittels einer kontradiktorischen Antragsschrift vor Gericht gebracht werden. Diese muss entweder der Kanzlei zugeschickt oder bei der Kanzlei hinterlegt werden.

Die Antragsschrift muss in so vielen Exemplaren eingereicht werden wie Parteien im Rechtsstreit sind. 

Der Antrag muss gewisse Informationen enthalten, wie:

  • Tag, Monat und Jahr.
  • Name, Vorname, Wohnort und ggf. Nationalregisternummer oder Unternehmensnummer des Antragstellers.
  • Name, Vorname und Wohnort der vor zu ladenden Person.
  • Gegenstand und kurze Begründung des Antrags.
  • der Richter, der mit dem Antrag befasst wird
  • Unterschrift des Antragstellers oder seines Anwalts.

Der Greffier lädt die Parteien schriftlich vor, damit sie in der Sitzung erscheinen.

Einseitiger Antrag

Nur in einigen durch das Gesetz vorgesehenen außergewöhnlichen Fällen kann eine Sache durch einen einseitigen Antrag, der bei der Kanzlei hinterlegt wird, vor den Richter gebracht werden.

Die Gegenpartei wird nicht von der Sache in Kenntnis gesetzt. Dies geschieht erst, wenn der Richter eine Entscheidung gefällt hat.

Diese Art und Weise eine Sache einzuleiten wird insbesondere dann verwendet, wenn keine spezifische Gegenpartei bekannt ist oder wenn es notwendig ist, dass die Gegenpartei nicht vom Verfahren in Kenntnis gesetzt wird. 

Wenn die Gegenpartei von der Gerichtsentscheidung in Kenntnis gesetzt wird, kann sie jedoch Einspruch gegen die Entscheidung erheben.

Einleitungssitzung

Die Einleitungssitzung ist die erste Sitzung des Verfahrens.

Bei der Einleitungssitzung kann es mehrere Abläufe geben.

Die vorgeladene Partei ist nicht anwesend oder keine Partei ist anwesend.

Wenn die vorgeladene Partei bei der Einleitungssitzung nicht anwesend ist, muss die klagende Partei eine Initiative ergreifen, z.B. ein Versäumnisurteil beantragen. Wenn kein Versäumnisurteil beantrag wird, wird die Sache vertagt und auf die „Warteliste“ verwiesen.

Beide Parteien sind anwesend

Die Parteien können persönlich erscheinen oder sich durch ihren Anwalt vertreten lassen. In gewissen Fällen können sich die Parteien auch durch eine andere Person vertreten lassen. 

Weiter unten finden Sie eine kurze Beschreibung des Ablaufs des Verfahrens, wenn beide Parteien anwesend sind. 
 

Instandsetzung

Auch hier sind zwei Abläufe möglich.

Verhältnismäßig einfache Sache

Eine verhältnismäßig einfache Sache kann unter Erfüllung gewisser Bedingungen gemäß dem Verfahren für eine „kurze Verhandlung“ behandelt werden und der Richter nimmt sich der Sache in der Einleitungssitzung an. Wenn jedoch zu viele Akten angesetzt sind, kann die Sache auf eine spätere Sitzung vertagt werden.

Komplexe Sache

Bei einer komplexen Sache erfolgt ein „Instandsetzungsverfahren“. Konkret vereinbaren die Parteien Fristen für das Einreichen ihrer Schriftsätze. Dieser Verfahrenskalender legt eine konkrete und endgültige Frist fest innerhalb welcher die Parteien ihre Argumente dem Gericht und der Gegenpartei schriftlich übermitteln müssen.

Anschließend legt der Richter das Datum der Sitzung fest, in der die Sache verhandelt werden kann.

Wenn die Parteien keine Vereinbarung erzielen können, legt der Richter sechs Wochen nach der Einleitungssitzung den Verfahrenskalender fest (zusammen mit dem Datum der Verhandlungssitzung).
 

Plädoyers

Nach der Instandsetzung der Sache, legt der Richter das Datum der Verhandlungssitzung fest.

In dieser öffentlichen Sitzung haben die Parteien die Möglichkeit, ihren Anwalt plädieren zu lassen oder selbst ihre Argumente vorzubringen.

Nach den Plädoyers verkündet der Richter die Schließung der Verhandlung und stellt die Sache zur Beratung, d.h. der Richter nimmt die Akte mit allen Schriftsätzen und Beweisstücken in Besitz, um sein Urteil fällen zu können.

Grundsätzlich erfolgt die gerichtliche Entscheidung einen Monat später. Dieser Zeitraum kann jedoch länger oder kürzer ausfallen, je nachdem wie komplex die Sache ist.

Verkündung

Der Begriff „Urteil“ wird für mehrere Arten von gerichtlichen Entscheidungen verwendet.

Der Begriff „Urteil“ bezieht sich auf eine Entscheidung eines erstinstanzlichen Gerichts (Friedensgericht, Gericht Erster Instanz, Arbeitsgericht, Unternehmensgericht).

Der Begriff „Entscheid“ bezieht sich auf eine Entscheidung eines Berufungsgerichts (Appellationshof, Arbeitsgerichtshof) oder des Kassationshofs. Dieser Begriff wird jedoch unter anderem auch durch den Staatsrat und andere Instanzen verwendet.

Der Begriff „Beschluss“ wird für Verkündungen in Eilverfahren oder bei einseitigen Anträgen verwendet.

Die Verkündung

Die Verkündung kann auf unterschiedliche Art und Weisen geschehen. Hier zwei Beispiele:

1. der Richter fällt unverzüglich ein endgültiges Urteil in der ganzen Sache. 

2. der Richter fällt ein Zwischenurteil, wenn er der Meinung ist, nicht über alle notwendigen Informationen zu verfügen.  Er kann beispielsweise einen Sachverständigen bestellen, zusätzliche Belege fordern, usw.

Das Urteil muss mit Gründen versehen sein und durch alle Richter, die es erlassen haben, unterzeichnet werden.

Das Urteil gibt ebenfalls an, welche Person/Partei die Verfahrenskosten tragen muss.

9 NOVEMBER 2018 – Decreet houdende bepalingen betreffende de huur van voor bewoning bestemde goederen of delen ervan 

Pachtwet

29 JULI 2019. — Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud en de vorm van het standaardformulier van omstandige geneeskundige verklaring ter uitvoering van artikel 1241, § 1, eerste lid, van het Gerechtelijk Wetboek 

29 JULI 2019. — Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud en de vorm van modellen van verslagen en van vereenvoudigde boekhouding ter uitvoering van de artikelen 498/3, § 4, 499/6, vijfde lid, en 499/14, § 4, van het Burgerlijk Wetboek
 

Huur

De huurwet, 14de editie (maart 2013) 

Documentatie afkomstig van Vlaanderen voor huurcontracten afgesloten vanaf 1 januari 2019.

Brochure Vlaams Woninghuurdecreet voor huurovereenkomsten afgesloten vanaf 1 januari 2019.

 

 

Links

- Informatie over de woninghuurwet afkomstig van het notariaat
- Informatie over de handelshuurwet afkomstig van het notariaat
- Informatie over de pachtwet afkomstig van het notariaat

Bewindvoering

Modellen in uitvoering van het K.B. van 29 juli 2019 tot vaststelling van de inhoud en de vorm van modellen van verslagen en van vereenvoudigde boekhouding tot vaststelling van de artikelen 498/3, § 4, 499/6, vijfde lid, en 499/14, § 4 van het Burgerlijk Wetboek.

Anlagen

- Omstandige geneeskundige verklaring (364.63 KB)
- bijlage 1 - bijstand -uitoefening van het bewind over de persoon - periodiek verslag.pdf (428.75 KB)
- bijlage 2 - bijstand - uitoefening van het bewind over de goederen - periodiek verslag.pdf (429.79 KB)
- bijlage 3 - bijstand - uitoefening van het bewind over de persoon en de goederen - periodiek verslag.pdf (429.56 KB)
- bijlage 4 - vertegenwoordiging - uitoefening van het bewind over de persoon - eerste verslag.pdf (425.08 KB)
- bijlage 5 - vertegenwoordiging - uitoefening van het bewind over de goederen - eerste verslag.pdf (440.03 KB)
- bijlage 6 - vertegenwoordiging - uitoefening van het bewind over de persoon - periodiek verslag.pdf (435.55 KB)
- bijlage 7 - vertegenwoordiging - uitoefening van het bewind over de goederen - periodiek verslag.pdf (477.83 KB)

Minnelijke schikking.

Brochure oproeping in verzoening.

Voorbeeld van oproeping minnelijke schikking.

Om het pdf-document in te vullen, opent u het document met de gratis versie van adobe acrobat reader, ga dan naar gereedschappen en kies voor invullen.

Vergeet ook niet de naam van het kanton in te vullen.

  • Friedensgericht
  • Polizeigericht
  • Gericht Erster Instanz
  • Arbeitsgericht
  • Unternehmensgericht
  • Appellationshof
  • Arbeitsgerichtshof
  • Assisenhof
  • Kassationshof

2021 © Belgische Gerichtshöfe & Gerichte, alle Rechte vorbehalten